GmbH Gründung

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Rechtsform ist insbesondere für die Gründung von Unternehmen geeignet, die gewisse wirtschaftliche Risiken mit sich bringen. Da es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, brauchen die Gesellschafter im Extremfall nicht mit Ihrem persönlichen Kapital zu haften. Die Haftung erfolgt ausschließlich mit dem Kapital der Gesellschaft. Deshalb ist die GmbH Gründung für Jungunternehmer die beste Wahl.

Eine GmbH gründen

Eine GmbH Gründung kann grundsätzlich von jeder volljährigen Person durchgeführt werden. Obwohl es sich rein rechtlich gesehen um eine Gesellschaft handelt, kann eine GmbH aber durchaus aus einer einzelnen Person bestehen. Auch dann, wenn die neu gegründete GmbH nur aus einer Person besteht, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Der Stammsitz einer GmbH muss in Deutschland sein.

Voraussetzungen für eine GmbH

Um eine GmbH Gründung durchführen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen vorhanden sein. Zunächst muss ein eindeutiger Name für die GmbH gefunden werden. Dieser darf von keiner bereits existierenden GmbH stammen. Jeder Name muss also einmalig sein. Des Weiteren ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Dabei muss es sich aber nicht unbedingt um Bargeld handeln. Es können auch Sacheinlagen, wie Werkzeuge oder Maschinen sein. In dem Fall ist aber ein Sacheinlagenbericht anzufertigen. Aus diesem Bericht muss eindeutig hervorgehen, weshalb die Sacheinlagen als Stammkapital gewertet werden können.

Den Gesellschaftsvertrag korrekt erstellen

Es gibt einige gesetzliche Vorgaben, die in einen Gesellschaftsvertrag gehören. Dazu gehören unter anderem der eigentliche Geschäftsbereich der GmbH. Juristisch wird hier vom Gegenstand des Unternehmens gesprochen. Das bedeutet, es muss erläutert werden, um welche Art von Unternehmen es sich handelt. Dies kann beispielsweise ein Handwerksbetrieb oder ein Dienstleistungsunternehmen sein. Als Nächstes muss der genaue Name der neu gegründeten GmbH im Gesellschaftsvertrag stehen. Es ist natürlich auch anzugeben, wo der Stammsitz des Unternehmens ist. Die Höhe des Stammkapitals muss ebenfalls im Gesellschaftsvertrag aufgeführt sein. Dieser Vertrag muss dann von allen Gesellschaftern unterschrieben und vom Notar beurkundet werden. 

In der Regel trägt der Notar die GmbH in das Handelsregister ein. Sobald dem Handelsregister alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ist die GmbH Gründung abgeschlossen. Nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist, muss die GmbH aber auch noch beim Finanzamt angemeldet werden. Die Gesellschafter müssen dann eine Körperschaftssteuer abführen. Falls die neu gegründete GmbH Gewinne erzielt, müssen diese natürlich auch versteuert werden.

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