Für eine GmbH benötigen Sie ein Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR, welches bei der Gründung vorliegen muss. Dieses kann später beliebig für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Die Stammeinlage kann auch in bereits vorhandenen Sachgütern nachgewiesen werden, dieser Vorgang ist in vielen Fällen aufgrund der Gutachterkosten etc. nicht zu empfehlen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung besitzt den Vorteil, dass sie, wie der Name bereits sagt, Ihre Haftung beschränkt. Sollte das Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, insolvent werden oder in wettbewerbsrechtliche Konflikte geraten, werden Sie in den meisten Fällen hierfür persönlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Aber Achtung: Eine GmbH greift nicht immer. Gehen Sie zum Beispiel direkt auf einen Kunden zu und sagen etwas wie “Du kennst mich doch, ich mache dir das schnell und günstig”, wird bei einer etwaigen Streitigkeit ein Richter sehr wohl entscheiden, dass Sie persönlich für Ihre Tätigkeiten zur Haftung gezogen werden. Sämtliche geschäftlichen Aktivitäten der GmbH müssen auch unter ihrem Siegel geschehen – Sie vertreten die GmbH, und nicht sich selbst. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn Sie mit Ihrem echten Namen oder einem ausgedachten Nickname in Chats / Foren aktiv vertreten sind und über diese neue Kunden gewinnen. Verbinden Sie mit Ihrem Namen also immer direkt den Unternehmensnamen und die Rechtsform.
Eine GmbH verursacht einige zusätzliche Steueraufwendungen, und muss durch einen Notar in das Handelsregister eingetragen werden. Sie erhalten als Geschäftsführer ein festes Gehalt, welches die Gesellschaft an Sie auszahlt, was als Privatperson auch bei Banken im Gegensatz zur Einzelfirma enorme Vorteile bietet. Denn diese sträuben sich sehr gerne bei Krediten an Einzelunternehmer, selbst wenn sie einen fortlaufenden Geldeingang über viele Jahre nachweisen können. Die GmbH & Co. KG ist nichts anderes als eine KG, deren persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist.