Gleichberechtigung im Beamtenrecht

Um die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen im Sinne des Beamtenrechts wird viel gestritten. Verschiedene Verordnungen sind bereits geschafft, andere Schritte sind noch nicht gewagt.

Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat nun zu dieser Thematik einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nach diesem Entwurf sollten Beamte, welche die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, mit ihren Kollegen_innen, welche verheiratet sind, komplett gleichgestellt werden. Davon betroffen sind so die Hinterbliebenenversorgung und der Familienzuschlag, der bisher selbst kinderlosen Eheleuten zustand. Bereiche wie der Familienzuschlag gingen 2008 durch die Föderalismusreform in die Verantwortung der Länder über.

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Photo: Elsie esq.

Die rückwirkende Gleichstellung soll nun bis zum 3. Dezember 2003 beschlossen werden. Das war eine wesentliche Forderung des LSVD. Das Finanzministerium in NRW wollte die Rückwirkung nur bis 1. Januar 2005 festlegen. Zur Erinnerung und zum Verständnis: am 3. Dezember 2003 war die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie in Kraft getreten, die Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet.

Die frühere rot-grüne Regierung unter Ministerpräsident Peer Steinbrück (SPD) trieb die Gleichstellung in Bereichen wie der Beihilfe (Krankenversicherung) voran. Die schwarz-gelbe Koalition unter Jürgen Rüttgers (CDU) (2005 -2010) sahen keinerlei Notwenigkeit in einer weitgehenden Gleichstellung. Die Voraussetzungen sind nun jedoch die Stimmen der Oppositionsparteien CDU, FDP und der Linken. Die SPD und Grünen verfügen nicht über die absolute Mehrheit in Düsseldorf. Die Trennlinie zwischen den aktiven Parteien in der Gleichberechtigung Homosexueller und derer, die sich dieser Bewegung verschließen, ist mehr als deutlich. Wer dieses Zerren auf Bundes- und Landesebene gewinnt und was noch erreicht werden kann von jenem, was erreicht werden muss, ist weiter ungewiss. Kleine Schritte geben Anlass zur Hoffnung.    

Gleichberechtigung im Beamtenrecht – ein kleiner Schritt?

Foto von flickr.com: jenspletsch

Für die Vorhaben in NRW kann nur Glück gewünscht werden, ebenso wie Hoffnung besteht, dass sich mehr Länder dieser Initiative anschließen.

 


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