Gleichberechtigten Zugang für wehrdienstkritische Verbände in Schulen

Drucksache 16/3198
11.05.2010
16. Wahlperiode

Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gleichberechtigten Zugang für wehrdienstkritischen Verbände in Schulen schaffen – Keine einseitige Werbung für die Bundeswehr in Schulen!

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, die Zusammenarbeit der Schulen mit der Bundeswehr und wehrdienstkritischen Verbänden, sowie mit Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst, bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, durch ein Rundschreiben verbindlich zu regeln, um Schulleitungen, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Rechtssicherheit zu geben. Dabei ist darauf zu achten, dass wehrdienstkritische Verbände, Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, einen gleichberechtigten Zugang zu Schulen erhalten.

Das Rundschreiben soll auch die Einbeziehung von Jugendoffizieren und anderen Vertrete-rinnen und Vertretern der Bundeswehr in den Schulunterricht und weitere Veranstaltungen der Schulen, wie zum Beispiel die Berufsorientierung, regeln. Ebenso sollen die Rahmenbedingungen für eventuelle Besuche von Schulklassen in Einrichtungen der Bundeswehr festgelegt werden. Diese müssen in jedem Fall durch Auseinandersetzung mit Friedens- und Konfliktforschung verbunden werden.

Die Eltern sind über Veranstaltungen der Bundeswehr und von wehrdienstkritischen Verbänden sowie von Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Trägern von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung zu informieren. Schüler/-innen und Eltern sollen das Recht haben, der Teilnahme an o.g. Veranstaltungen zu widersprechen; in solchen Fällen werden die betreffenden Schüler/-innen von der Teilnahme freigestellt und in anderer Form unterrichtet.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.10.2010 zu berichten

Begründung
In den letzten Monaten gab es wiederholt öffentliche Berichte, dass Schüler/-innen von Jugendoffizieren und anderen Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr im Schulunterricht aufgesucht wurden und regelmäßige Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen stattfinden.
Es gehört zum Kern des Bildungsauftrages, dass Schülerinnen und Schüler in einer solch existenziellen Frage, wie der nach Krieg und Frieden, nicht nur die Anschauung derer kennen lernen, die in Uniform vor ihnen stehen.

Die Bundeswehr vermittelt kein ausgewogenes und vollständiges Bild zu solchen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik an Schulen. Hier ist Pluralität gefragt. Um eine eventuelle einseitige Werbung für die Bundeswehr in Schulen vorzubeugen, ist es notwendig, diese Schulbesuche und Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen durch ein Rundschreiben verbindlich zu regeln. Ferner sind Einladungen an wehrdienstkritische Verbände, sowie von Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst, bzw. Trägern von Zivildiensteinrichtungen, Freiwilligendiensten und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, verbindlich und gleichberechtigt zu regeln.
Dabei ist darauf zu achten, dass wehrdienstkritische Verbände, Vertreter/-innen des Bundesamtes für den Zivildienst, bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen, der Freiwilligendienste und von Organisationen der Friedens- und Konfliktforschung, einen gleichberechtigten Zugang zu Schulen erhalten.

Die gleichberechtigte Präsenz qualifizierter Mitglieder von Friedensdiensten, Friedensforschung und Friedensorganisationen entspricht dem Beutelsbacher Konsens zur Politischen Bildung und besonders seinem Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot. Sie sollen die zivilen Möglichkeiten zur Krisenprävention, gewaltfreien Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung vorstellen und für sie werben.

Die Entscheidung für oder gegen eine berufliche Laufbahn in der Armee muss mit besonderer Sorgfalt vorbereitet und getroffen werden. Die Alternative der Wehrdienstverweigerung sowie des Zivildienstes oder des Freiwilligendienstes muss parallel dazu vermittelt werden.

Berlin, den 04. Mai 2010

Pop Ratzmann Mutlu
und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Gepostet am Montag, Juli 5th, 2010 um 07:59 in Gastbeitrag, Parteien, Politik   |  RSS feed |  Antworten  |  Trackback URL

Tags: Berlin, Gleichberechtigung, Schule


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