Gilt Kunstfreiheit auch für schlechte Filme?

Von Nicsbloghaus @_nbh

Screenshot aus “Die Unschuld der Muslime”

Den letz­ten Sätzen mei­nes gest­ri­gen Artikels wider­spricht nicht nur Schmidt-Salomon in der heu­ti­gen GBS-Stellungnahme; son­dern auch einige mei­ner Kommentatoren.

Nun gut, werde ich ein klit­ze­klei­nes biss­chen kon­kre­ter: ich bin nicht grund­sätz­lich und gene­rell dafür, die­ses Machwerk zu ver­bie­ten. Das ganz sicher nicht. Denn es ist ja rich­tige, was Schmidt-Salomon sagt: “Es wäre ein fata­les Zeichen, würde die west­li­che Welt aus Rücksicht auf die ver­letz­ten Gefühle reli­giö­ser Fundamentalisten ihre eige­nen Wertmaßstäbe ver­ra­ten!”. Und das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf freie Kunstausübung sind wich­tige und nicht dis­ku­tier­bare Rechte.
Rechte, die im Zuge der Aufklärung gerade auch gegen die Religionen durch­ge­setzt wor­den sind. Das darf nicht aufs Spiel gesetzt wer­den.

Soweit, so rich­tig.

Wo ich aber vehemt wider­spre­chen möchte: Was das Video “Die Unschuld der Muslime” mit dem gran­dio­sen Filmwerk „Das Leben des Brian“ von Monty Python oder dem Roman „Die sata­ni­schen Verse“ von Salman Rushdie zu tun hat, erschließt sich mir schon allein aus künst­le­ri­scher Sicht nicht. Das eine sind groß­ar­tige Werke der Weltliteratur, das andere ist Schund.

Doch auch davon abge­se­hen: Wenn sich die Rechtspopulisten von Pro-Deutschland nun auf­ma­chen wol­len und den Mohammed-Film zei­gen wol­len; dann tun sie das ganz sicher nicht (wie eben Monty Python oder auch Salman Rushdie), um den Islam als Religion sub­stan­ti­ell zu kri­ti­sie­ren. Sondern allein aus einer men­schen­ver­ach­ten­den und islam­feind­li­chen Grundhaltung – man kann auch Hetze dazu sagen.
Und des­halb meine ich, dass die Aufführung nicht des Filmes an sich, aber die Aufführung des Filmes durch die Schwachköpfe von Pro-Deutschland ver­bo­ten wer­den sollte.

Hier ist mir die Haltung des HVD die­ses mal näher als die der GBS:

Natürlich steht es in einem demo­kra­ti­schen Land allen Menschen und Gruppierungen frei, im Rahmen der Gesetze auch abso­lu­ten Unsinn oder Provokantes öffent­lich zu ver­brei­ten. Während aller­dings reli­gi­ons­kri­ti­sche Karikaturen auf­klä­ren­den Charakter haben und zuge­spitzt auf Menschenrechtsverletzungen hin­wei­sen kön­nen, soll mit die­sem Film aus­schließ­lich zur Islamfeindlichkeit ange­sta­chelt wer­den. Das ist mit unse­ren Grundwerten von Toleranz gegen­über allen Welt- und Lebensauffassungen nicht ver­ein­bar.

wird der Präsident des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg, Norbert Kunz, zitiert.

Nic