Gibt es Fälle der außerordentlichen personenbedingten Kündigung?

Die personenbedingte Kündigung kommt meist bei Krankheit des Arbeitnehmers in Betracht. Dies gilt vor allem bei langanhaltender Krankheit oder bei häufigen Kurzzeiterkrankungen. Anwälte wissen, dass der Arbeitgeber bereits bei einer ordentlichen personenbedingten Kündigung – unter Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes – häufig Probleme beim Arbeitsgericht bekommen, da die Voraussetzungen recht hoch sind. Sind auch Fällen denkbar, bei denen der Arbeitgeber sogar außerordentlich persondenbedingt kündigen kann?

außerordentliche personenbedingte Kündigung

Trotz der hohen Anforderungen an eine ordentliche personenbedingte Kündigung sind Fälle für eine außerordentliche personenbedingte Kündigung denkbar, wie z.B.

  • Krankheit (Ausnahmefall)
  • Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer
  • Entzug der Ausbildungserlaubnis eines Ausbilders
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe
Zu beachten ist, dass es eben keine absoluten Kündigungsgründe gibt und es immer auf den Einzelfall ankommt. Nicht jeder z.B. Entzug einer Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer muss eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Denkbar sind Fälle langer Betriebszugehörigkeit und Entzug aufgrund einer Erkrankung z.B. und ein anderer Arbeitsplatz wäre vorhanden. Hier könnte sogar eine ordentliche personenbedingte Kündigung unwirksam sein. Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin – Marzahn

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