GEZ Wahnsinn – und so ..

Die korrekte Abmeldung

Von Klaus Kleber aus dem Heise-Forum:

Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass die GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.

Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes versagen der Politik zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll.

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Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.

Wie kann man also dieses Problem lösen?

Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers veranstaltet wird.

Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?

Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?

Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.

GEZ Wahnsinn – und so ..   GEZ Wahnsinn – und so ..

Wie meldet man sich korrekt ab:

- Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.

- Man schickt der GEZ eine Abmeldung.

Diese geht an:

GEZ

50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)

oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)

Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.

Sollte man eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig, diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des Monats nicht mehr.

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Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.

Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige, dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht verweigern.

Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.

Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder, Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot ("Herr …, hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt man die Tür.

Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen. Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.

Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts, was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch da, also Hausfriedensbruch.

Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig, aber das ist ein anderes Thema.

Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.

Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren. Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme. Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!

Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge hat. Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß § 55 StPO von ihrem Aussageverweigerung Gebrauch.

Man sagt also lediglich: "Dazu möchte ich mich nicht äußern". Und bei allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance haben.

Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu rechtfertigen?

Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.

Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der Gesellschaft weg zu schneiden.

Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.

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PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!

Was WIR hiermit sehr gerne getan haben.

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“Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie Demokratische Rechte missachtet.

Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974)

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GEZ-Gier 2013: Wie wir uns erfolgreich wehren können

Bernd Höcker

Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist mächtig. Zu mächtig. Das System kann sich praktisch selbst kontrollieren – jede äußere Kontrolle mit echten Sanktionsmöglichkeiten wird als Verletzung der Rundfunkfreiheit gewertet und ist im System nicht vorgesehen. Dazu machen die deutschen Gerichte mit ihren Urteilen die menschenverachtenden Vorschriften noch katastrophaler, als es diese Gesetze ohnehin schon zulassen.

GEZ Wahnsinn – und so ..

Gegen ein solches System etwas zu unternehmen ist schwer, aber es gibt erfolgversprechende Möglichkeiten der Gegenwehr. Nicht erst, wenn der neue RBStV in Kraft getreten ist, sollten wir handeln, sondern bereits jetzt. Unsere Gegenwehr besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Die eine ist der Entzug von Geld, also wenn wir nichts mehr an die GEZ bezahlen. Die andere ist die Verursachung hoher Kosten aufseiten der Anstalten. Ein Programmboykott oder

Ähnliches wäre dagegen nutzlos, weil es bei diesem System nur ums Geld geht. Auch wenn sich niemand das Programm ansieht, fließt ja trotzdem das Geld in die Kassen.

Ich werde Ihnen nun ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie wir uns ab sofort mit der GEZ auseinandersetzen können. Alles, was ich benenne, ist legal, sonst würde ich Abmahnungen, Zivilklagen und Strafanzeigen riskieren. Wenn es also im Folgenden etwa heißt, dass man seine Geräte abmelden soll, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, dass derjenige, der dies tut, auch sicher keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit hält. Soweit klar?

Da das Vorhandensein von Rundfunkgeräten nach dem 1. Januar 2013 keine Rolle mehr spielt, ist die folgende Maßnahme nur bis Ende 2012 sinnvoll.

Das Abmelden aller Rundfunkgeräte

Diese Maßnahme entbindet uns von der Bezahlpflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Abmeldung kann erst ab dem Beginn des jeweiligen Folgemonats wirksam werden.
So könnte ein Abmeldeschreiben aussehen:

Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Teilnehmer-Nummer: 1234567890
(Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich alle meine Radio- und Fernsehgeräte bei Ihnen ab. Ich habe sämtliche Geräte an meine Freunde verschenkt und versichere Ihnen, dass ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithalte.

Nehmen Sie diese Abmeldung per sofort, spätestens aber bis zum 30. April 2012 vor und senden mir bitte eine Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift

Verwenden Sie die Versandart Einschreiben mit Rückschein, da sehr oft »Schwund« zu beklagen ist, wenn die GEZ Post erhält, die negativ für sie ist. Neuerdings verweigert die GEZ oftmals auch Abmeldungen, wenn keine Anschrift der neuen Gerätebesitzer angegeben wird. Dem kann man vorbeugen, indem man nicht auf die Freunde verweist, denen man die Geräte geschenkt hat, sondern indem man das Gerät hübsch einpackt und zusammen mit der Abmeldung plus einer Schenkungsurkunde an die Abt. Rundfunkgebühren der zuständigen Rundfunkanstalt sendet. Dann »wissen« die Justitiare ganz genau, wer die neuen Besitzer des Gerätes sind – nämlich sie selber.

Rundfunkgebührenbeauftragte abwimmeln

Diese Leute sind selbstständige Mitarbeiter der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt. Sie sind permanent auf der Suche nach sogenannten Schwarzsehern. Sie arbeiten nach einem reinen Provisionsmodell. D. h., sie verdienen keinen Cent, wenn sie keine Menschen der Schwarzseherei

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überführen und werden fürstlich belohnt, wenn sie jemanden dingfest machen, der zwar Geräte hat, aber nicht dafür zahlt. Sehr gerne versuchen die Gebührenbeauftragten Tatbestände zu behaupten, wonach Bürger für Jahre oder gar Jahrzehnte Gebühren nachzahlen müssen. Für eingetriebene Nachzahlungen erhalten sie eine Provision von 40 Prozent.

Auch wenn sich Angehörige dieser Berufsgruppe gern mal bei den Bürgern als »Beamte« vorstellen, um einen starken Eindruck zu machen, sind es in Wirklichkeit Leute, denen Sie wie Hausierern oder Drückern keinen Einlass gewähren müssen. Auch reden müssen Sie mit denen nicht – und das sollten Sie strengstens beherzigen, denn wenn Sie denen eingestehen würden, dass Sie seit zehn Jahren einen alten Fernseher im Keller haben, könnte (und würde) er nicht nur die Gebühren für zehn Jahre von Ihnen kassieren, sondern könnte diesen Sachverhalt sogar für ein Ordnungswid-rigkeitsverfahren gegen Sie verwenden.

So sind die Gesetze und so will es die Rechtsprechung.
Kurz zusammengefasst heißt das: Einen Rundfunkgebührenbeauftragten niemals in die Wohnung lassen und jede Art von Gespräch verweigern. Hartnäckigen Gebührenjägern sollte man Hausverbot erteilen und notfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten. Wer die zum Teil fiesen Tricks der Beauftragten kennenlernen will und wissen möchte, wie man auch die aufdringlichsten Fahnder wieder los wird, findet in meinem Buch Nie wieder Rundfunkgebühren! weitere Hinweise zu diesem Thema. Außerdem wird dort beschrieben, wie man sich juristisch gegen eine Zwangsanmeldung wehren kann.

Zahlungen verzögern

Diese Maßnahme greift sowohl schon jetzt, als auch ab dem Jahr 2013. Nach § 9 Abs. 1 RGebStV handelt ordnungswidrig, wer ganz oder teilweise länger als sechs Monate keine Rundfunkgebühr leistet. Eine entsprechende Formulierung findet sich auch im neuen RBStV. Schauen wir uns mal den Umkehrschluss an: Eine Verzögerung, die weniger als sechs Monate erfolgt, ist nicht ordnungswidrig. Als Einzelner spart man dabei Bankzinsen – wenn man jedoch viele Menschen zu Zahl-Nix-Aktionen aufzurufen in der Lage ist (und viele mitmachen), fehlt den Anstalten genau das, worauf es Ihnen in Wirklichkeit ausschließlich ankommt: Geld. Aktivieren Sie Ihre Facebook- und Twitterfreunde!

Hier noch vier Tipps in Kürze, die Kosten bei der GEZ verursachen:
  • Einzugsermächtigung kündigen
  • Nur noch mit Verrechnungsscheck bezahlen
  • Unfreie Briefe an die GEZ versenden
  • Formellen Antrag auf Ratenzahlung stellen

Eine vollständige Liste mit 25 Gegenmaßnahmen und alles über den neuen Rundfunkbeitrag finden Sie in meinem Buch Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013.

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Die historischen Hintergründe des BRD-GmbH GEZ Reichsrundfunks 

ard<- Quelle:

Folgender Artikel wurde gefunden bei: http://fakten-fiktionen.de/2011/05/19/die-geschichte-des-deutschen-gez-reichsrundfunks/

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Ein kleiner Beitrag zu den Reichsrundfunkanstalten ARD/ZDF

GEZ
1. Daten und Vorgänge zur Zeit des dritten Reiches entstammen den Tagebüchern des Dr. Josef Goebbels. Auf geht’s:
Noch was zum “öffentlich rechtlichen Rundfunk”.

In hervorragender Kenntnis der Mentalität der deutschen Zipfelmütze (der Obrigkeit hündisch unterwürfig und ihren Anweisungen und Aussagen tiefgläubig und gehorsam ergeben) hat Dr. Josef Goebbels unmittelbar nach Regierungsantritt der NSDAP (1933, 30. Jan.) zusammen mit dem damals neuen Reichspropagandaministerium und dem ihm zutiefst ergebenen Reichssendeleiters Eugen Hadamovsky dieses Propagandasystem (Reichsrundfunk)- einschließlich Gebühreneinzug- installiert und die Entwicklung des Volksempfängers befohlen. Dieser wurde im August 1933 zur Funkausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Preis des Gerätes war ca.75RM.

GEZ Wahnsinn – und so .. <- Quelle:

Das war ca. 50% des Preises eines vergleichbaren Gerätes.

Ausgleich der Kostendifferenz für die Hersteller durch Subventionen in der Form, dass das Reich die gesamte PR übernahm und (als einziges Produkt überhaupt) für den VE Ratenzahlung zuließ und absicherte.

Der Verkaufsslogan war: “Ganz Deutschland hört den Führer mit dem Volksempfänger”. Am ersten Verkaufstag wurden mehr als 100.000 Geräte verkauft (manche sprechen von 160.000 verkauften VE).

Damit auch ganz Deutschland den Führer hören konnte, gab es zudem für die Beschallung von Versammlungsräumen den DAF 1011 (=Deutscher Arbeitsfrontempfänger, benannt nach der Führerrede, die dieser am 10. 11. 1933 in Berlin vor den Siemens- Arbeitern hielt).

Parallel wurde an der Entwicklung des Fernsehens gearbeitet. (Zusammenschluss der Großen Hersteller in der FESE- die gab es bis in die späten 80-er Jahre, da war es nur noch Bosch- Fernseh- GmbH)

1936 zur Olympiade begannen die ersten gut brauchbaren Fernsehübertragungen. (die sagenhafte Ikonoskop- Kamera, Bedienung und Entwicklung Dr.Walter Bruch) Ein Gerätestandard für die Empfänger war ebenfalls entwickelt,. Prototypen dieser Geräte liefen u.A. in Berlin in „Fernsehstuben“ und übertrugen die olympischen Spiele. Die damaligen Volksempfänger wurden um einen transportablen ergänzt- den Deutschen Olympiakoffer DOK 36. So konnte man auch am Strand die Olympiade verfolgen. Er bekam 1937 einen Nachfolger, den DOK 37.

1938 gab es eine neue Generation, der VE wurde um den VE 301 W dyn ergänzt, ebenso kam der Deutsche Kleinempfänger DKE 38- auch als Goebbelsschnauze oder „heulender Josef“ bekannt geworden- in den Markt. Dann begann dieser völlig unsinnige Krieg…

Da ja alles schlimm war, was von den Nazis kam, hat man das Propagandainstrument (GEZ-) Reichsrundfunk wunderbarerweise (einschließlich Gebühreneinzug) bis auf den heutigen Tag beibehalten und setzte sich so fein ins gemachte Nest.

1950 gründete man die ARD und setzte die Zwangsgebühren erneut fest (1953), 1963 startete das ZDF seinen Sendebetrieb.

Januar 1976 nahm die GEZ in Köln- Bocklemünd ihren Betrieb auf.
Der Versuch des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer, privates Fernsehen zu installieren (Deutschland Fernsehen GmbH), um der damals schon linken ARD einen Gegenpol zu setzen, wurde von den „Ländern“ per Verfassungsgericht im Februar1961 verboten.

War da noch was vom Führer bei denen hängengeblieben?
1991 verleibte sich die ARD in der “übernommenen” DDR den Deutschen Fernsehfunk ein und machte ihn zum “Mitteldeutschen Rundfunk, der dann 2000 in den luxuriösen Sendekomplex nach Leipzig umzog. Vorher hauste man in Portacabins in Dresden.

Logisch, dass diese Reichsrundfunkanstalten nur das (so) zu senden und zu kommentieren haben (und hatten), wie es das Herrschende verlangt(e)! Ansonsten ist es aus mit Pfründen, siehe Eva Herrmann. (und seinerzeit Eugen Hadamovsky, der 1942 in Ungnade fiel und an der Ostfront verschwand- 1944 verlor sich seine Spur)

Mit freiem Journalismus hat das soviel zu tun, wie ein Dackel mit einem Stadtbus.
Motto: >Politiker (Führer) befiehl, wir schwatzen (schmieren)!!<

Das “Grüne” ist übrigens eines der besten Beispiele, wie man der deutschen Zipfelmütze
etwas unterjubelt: zum Beispiel, dass diese Zusammenrottung von Pädophilen für sie (die deutsche Zipfelmütze) eine wähl- und regierungsfähige, die Umwelt schützende Partei zu sein hat. Und das klappt vorzüglich, siehe Kommunalwahl Stuttgart, 2009 und NRW- Wahl 2010!!….(und jetzt Baden- Württemberg- Wahl 2011)

Nebenbei: Obama musste für die Übertragung seiner Wahlreden ca.8 Mio. Dollar löhnen.
Man stelle sich das Grauen für “unsere” Politoligarchie vor, wenn sie das Gleiche tun müsste:
Für die Verbreitung des eigenen dumpfen Geschwafels auch noch selbst zahlen zu müssen. Aber dafür hat man eben die GEZ und unterwürfige Zipfelmützen (siehe oben), die das mitmachen und gezwungenermaßen ihnen das Bezahlen abnehmen!!!
Gruß von Yogi

Nachsatz:

Die “GEZ” von damals waren die Stromversorger. Sie kassierten die Rundfunkgebühr. Und diese war so einträglich, dass damit schon im ersten Jahr fast das gesamte Reichspropagandaministerium finanziert wurde.

Nachträgliche Auflistung: Intendantengehälter:

http://www.stern.de/kultur/tv/gehaelter-bei-der-ard-so-viel-verdienen-die-intendanten-1593763.html

19. Mai 2011 von Yogibaer
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Somit ist die GEZ seit der Nazidiktatur eingeführt worden, um die Propagandazwecke der Nazis zu finanzieren.

Anscheinend wurde das System der Nazis einfach übernommen?

Quellennachweise:

http://www.wir-alle-gegen-gez.de/abmelden.php

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/gez-gier-2-13-wie-wir-uns-erfolgreich-wehren-koennen.html


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