GEZ: ARD ZDF Deutschlandradio treiben Säumige in die Obdachlosigkeit

Von Eckhardschulze

An und für sich gab es bereits im Vorfeld der Neuausrichtung der Beitrags-Einzugsorganisation viel Kritik, auch hinsichtlich der quasi-behördlichen Fallen bei der Beantragung der Gebührenbefreiung.

Nach wie vor verlangt die halbstaatliche Behörde Jahr für Jahr Nachweise von Rentnern und dauerhaften Sozialhilfeempfängern. Und wenn die Formulare, deren Eingang nicht selten zweifelhaft ist, nicht rechtzeitig vorgelegt werden, dann hagelt es Rechnungen und Bedrohungsschreiben.

Die MMnews berichten aktuell darüber, dass es jetzt sogar an die “Mietkaution” gehen soll, wenn die Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden. Die MMnews schreiben weiter:

“So steht es in den Zahlungsaufforderungen:

Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mietkaution.”

Um sicher zu sein, dass die Gebühreneintreiber nicht tatsächlich die Rente abgreifen können, wäre die Einrichtung eines “pfändungsfreien Kontos” bei der Bank/Sparkasse anzuraten.

Ganz übel aber wäre es, wenn die Wegelagerer auf die “Mietkaution” rechtlich zulässig, was noch zu prüfen wäre, zugreifen würden; dann wäre tatsächlich der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen. Hier zeigt sich, wie menschenverachtend die Alt-Parteien (CDU, CSU, SPD, Grüne) sich gegen die Bürger wenden, wenn es um die “Heilige Kuh” der Massenbeeinflussung-Maschinerie geht. Denn im Wesentlichen sind bedürftige Rentner (Aufstocker nach SGB XII) und andere ärmere Bevölkerungsschichten betroffen.

Ganz übel sieht es bei den Rentnern aus, die bisher noch nicht den Weg zum Sozialamt gefunden hatten, auch weil sie sich schämen oder zuvor “mündlich” abgewimmelt wurden. Ihnen ist zu empfehlen, eine Erwerbsloseninitiative aufzusuchen, die bei der “schriftlichen” Antragstellung helfen kann und nötigenfalls die Begleitung zu den Behörden (Sozialamt w/ Leistungen nach SGB XII oder Wohnungsstelle w/ Mietzuschuss) nach § 13 SGB X wahrnimmt.

“ARD ZDF Deutschlandradio” als Rechtsnachfolger der GEZ ist m.E. keine Behörde; das ergibt sich indirekt daraus, dass diese Organisation lediglich die “Erfüllungsgehilfin” der Rundfunkanstalten der Bundesländer ist.

Soweit ARD ZDF Deutschlandradio der “Behördencharakter” abzusprechen wäre, käme auch nicht eine Verrechnung nach § 52 SGB I in Betracht. ARD ZDF Deutschlandradio ist eher eine “nicht rechtsfähige” Gemeinschaftseinrichtung. Deshalb ist zweifelhaft, ob solch eine “nicht rechtsfähige” Gemeinschaftseinrichtung Rechnungen, (Gebühren-)Bescheide oder gar Verwaltungsakte erlassen kann. Hinzuweisen ist auch darauf, dass rechtsfehlerhaft Rechnungen keine Unterschriften aufweisen bzw. eine zulässige elektronische Signatur nach § 126a BGB enthalten. Gegen den “Behördencharakter” spricht auch die Tatsache, dass ARD ZDF Deutschlandradio über eine UMSATZSTEUERIDENTIFIKATION verfügt.

Dies vorausgeschickt, wäre demnach allenfalls die Rundfunkanstalt der jeweiligen Bundesländer berechtigt, Zwangsvollstreckungen einzuleiten. Voraussetzung hierfür wären allerdings zuvor zugestellte und vollständige “rechtsbehelfsfähige” Bescheide.

Das LG Tübingen hat mit Urteil vom 19. Mai 2014 (Az.: 5 T 81 / 14) folgendes dargelegt:

“..im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein müssen. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht “automatisch” erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.”

Die vorstehenden Hinweise sollen verdeutlichen, dass es durchaus die erfolgreiche Gegenwehr gegen “Vollstreckungsmaßnahmen”, ausgelöst durch die nicht rechtsfähige “Gemeinschaftseinrichtung” oder die zuständige Rundfunkanstalt, geben kann, wenn sich der Betroffene zur Wehr setzt. Unterstützung leisten Erwerbsloseninitiativen sowie Sozialanwälte.