Gewerkschaften & Vereinigungsfreiheit

Von Zoibrina

Auch wenn Gewerkschaften in manchen Billiglohnländern lt. Gesetz legal sind – die ArbeiterInnen werden bedroht und eingeschüchtert. (Vgl. Klein 2001, S. 223). Wie auch die ArbeiterInnen von Hermosa Manufacturing in El Salvador, einem Zulieferer von Adidas. Um sich gegen die schlechten Arbeitsbedingungen zur Wehr zu setzen, gründeten die ArbeiterInnen 2005 eine Gewerkschaft. Daraufhin wurden sie suspendiert. Eine Abfindung gab es nicht. Auch die ihnen zustehenden letzten Monatslöhne wurden nicht ausgezahlt. Der Fabriksbesitzer, Salvador Montalvo, hat zudem seit 1996 sämtliche Sozialbeiträge zwar vom Lohn der ArbeiterInnen abgezogen, jedoch nicht an die Rentenkasse und die Krankenkasse weitergeleitet. Insgesamt handelt es sich um eine Summe von 353.000 USD, die den ArbeiterInnen zustehen würde. Die ArbeiterInnen fanden auf Grund der Gewerkschaftsgründungen zudem keinen neuen Arbeitsplatz in anderen Fabriken. Sie sind nun auf Grund der Arbeitslosigkeit und der fehlenden Weiterleitung der Sozialbeiträge hoch verschuldet. Dieser Fall ist kein Einzelfall (vgl. CIR 2008).

Immer wieder machen Trägerorganisationen der CCC die Markenhersteller auf die Missstände bei ihren Produktherstellern aufmerksam. Wie auch im o.a. Fall, wollen die Konzerne nichts davon gewusst haben. Eine Mitverantwortung lehnen sie ab. Obwohl Adidas in der betreffenden Fabrik angeblich 35 Kontrollen durchgeführt hat, seien keine Probleme fest zu stellen gewesen. Adidas gibt gegenüber den KonsumentInnen an, dass regemäßige Kontrollen, die Umsetzung des Adidas-Verhaltenskodex überprüfen. Die Glaubwürdigkeit dieser Kodizes und Kontrollen müssen, durch das Aufdecken solcher Fälle, akut in Frage gestellt werden (vgl. ebd.).