Gesundheitsreform: Bundesminister Rösler plant den grossen Wurf – und wen trifft er?

Nun soll also die Kassenfinanzierung reformiert werden, und dafür greift Bundesgesundheitsminister Philip Rösler das bisherige System ein: Alle künftigen Ausgabensteigerungen müssen allein die Arbeitnehmer und Steuerzahler tragen – durch die „Rösler-Prämie“, nur wird dieser Begriff vielleicht nicht ganz so positiv besetzt werden wie derjenige der „Riester-Rente“..

Was bedeutet das in der Praxis?

Erst einmal nichts Neues: das ohnehin schon schwer durchschaubare Gesundheitssystem wird durch Union und FDP in böser Tradition der bisherigen Gesundheitsreformen zunächst weiter kompliziert – aber dafür haben wir ja dann demnächst die Lotsen durch das System, wie hier schon berichtet.

Dies wäre an sich noch nichts Weltbewegendes, aber nun beginnen die tatsächlichen Grausamkeiten, und man muss kein Hellseher sein, dass diese die Diskussion um das gesundheitssystem an sich massiv anheizen werden, denn:

  1. Der allgemeine Beitragssatz steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent, so dass Arbeitnehmer in Zukunft 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent vom Einkommen zahlen müssen.
  1. Künftige Ausgabensteigerungen müssen allein die Versicherten tragen, da der Arbeitgeberbeitrag eingefroren wird. Zum Ausgleich der höheren Kosten wird zukünftig eine vom Einkommen unabhängige Prämie erhoben, die jede Kasse selbst festlegt – eben die „Rösler-Prämie“.
  1. Sofern die von der Kasse festgelegte Prämie zwei Prozent des Einkommens eines Versicherten übersteigt, soll der Steuerzahler grundsätzlich für die Differenz aufkommen.

Was bedeutet das alles im Ergebnis für die Versicherten? Nicht ganz überraschend: Die Krankenversicherung wird in den kommenden Jahren deutlich teurer, nachdem sich bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zumeist je zur Hälfte geteilt haben. Aber diese Zeiten sind vorbei, und ein Schelm ist, wer dabei an erfolgreiche Lobbyarbeit der Unternehmensseite denkt: Künftig tragen die Arbeitnehmer die zusätzlichen Kosten allein, und die Schutz vor zukünftigen erheblichen Beitragssteigerungen fällt praktisch in Gänze weg.

Nimmt man dann noch die Ankündigungen der Krankenkassen (nicht des Bundesgesundheitsministeriums) hinsichtlich der Kostensteigerungen der nächsten Jahre, dann dürfte die „Rösler-Reform“ auch das Ende der Träumereien vom „Mehr Netto vom Brutto“ sein, wenn auch Union und FDP in Zukunft weiterhin das Gegenteil behaupten werden.

Die Zusatzbeiträge ändern sich im übrigen auch deutlich: Schon jetzt können die Kassen diese ja erheben – und ketzerisch bezeichnen viele sie als „Notopfer“ für die Kassen. Bis zu einem Prozent des Einkommens der Mitglieder (maximal 37,50 Euro pro Monat) sind erlaubt, und Kassen, die von dieser Möglichkeit der Einnahmensteigerung Gebrauch gemacht haben, sind von ihren Versicherten durch Beendigung der Mitgliedschaft massen weise bestraft worden.

Doch in der Zukunft soll dieser Zusatzbeitrag allein alle Ausgabensteigerungen finanzieren, was dazu führen wird, dass wesentlich mehr Kassen von ihm werden Gebrauch machen müssen; und er wird nicht mehr als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen erhoben, sondern „in Euro und Cent“, so Minister Rösler, was zu einer erheblichen transparenz der tatsächlichen Kosten führen wird – nicht gerade risikofrei für die Nutzniesser.

Dabei wird vermutet, dass die Zusatzprämie in den ersten Jahren nur bei 10 bis 20 Euro im Monat liegen wird, Mittel- und Gutverdiener ständen dann im neuen System (zunächst) besser als heute.

Geringverdiener sollen nicht überlastet werden, und so will die Bundesregierung einen Sozialausgleich etablieren, der anfänglich mit 1 Milliarde p.a. veranschlagt wird – bei zukünftigen jährliche Steigerungen im zweistelligen Bereich.

Für das erste Jahr klingt das alles noch recht harmlos, doch man muss schon in die Zukunft schauen, so wie zB. der „Spiegel“ dies getan hat:

Angenommen, das Defizit der Krankenkassen würde 2012 zwölf Milliarden Euro betragen. Dann würde zunächst berechnet, wie viel jeder der rund 50 Millionen Beitragszahler über eine Zusatzprämie theoretisch im Monat zur Schließung des Finanzlochs beitragen müsste: 240 Euro pro Jahr oder 20 Euro im Monat.

Diese rechnerische Zusatzprämie wäre dann der Referenzwert: Wer etwa 800 Euro Rente bezieht, muss maximal zwei Prozent davon als Prämie zahlen, also 16 Euro. Liegt die Mini-Kopfpauschale der eigenen Kasse aber bei 25 Euro, bekommt der Rentner nur die vier Euro als Sozialausgleich erstattet, die zwischen 16 (Zwei-Prozent-Regel) und 20 Euro (Rechnerische Prämie) liegen. Die verbliebenen fünf Euro müsste er aus eigener Tasche zahlen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,705010,00.html

Es wird sich in absehbarer Zeit zeigen, wie realistisch diese Zahlenspiele sind; bisher jedenfalls zeichnet sich keinerlei Verringerung der stetig steigenden Ausgaben ab, wie zB. unter

http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1285239171&news=267814218

gemeldet wird. Und steigt das Defiziet in Zukunft weiter an (die prozentualen Einnahmen sind ja nun gedeckelt), dann explodiert natürlich auch die „Rösler-Prämie“ für den Versicherten – der Arbeitgeber ist ja fein raus…

So kann es also durchaus sein, dass die optimistischen Schätzungen aus dem Bundesgesundheitsministerium und die daraus resultierenden vorsichtigen Berechnungen des „Spiegel“ dann doch nicht eintreffen und wir Krankenkassenkosten haben in einer Höhe haben, die weit über den bisherigen liegen. Aber malen wir mal nicht zu schwarz und setzen weiterhin auf die Prinzipien Einsicht und Hoffnung.


Filed under: Meine Meinung, Politik, Sozialrecht

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