Gesundheitspersonal wird für die Osterfeiertage als Sondertage bezahlt

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Der Ausschuss für den Gesundheitssektor hat die Ausweitung der Berücksichtigung von Sondertagen zu Entlohnungszwecken - wie dies üblicherweise mit dem 24., 25. und 31. Dezember geschieht - auf den 9., 10. und 13. April (Karfreitag, Karfreitag und Ostermontag) für alle Arbeitnehmer genehmigt, die direkt an der Behandlung von COVID-19 teilnehmen, und auch für diejenigen, die ihre übliche Aktivität erhöhen, sei es in der gewöhnlichen oder in der außerordentlichen Arbeitszeit.


Die derzeitige Situation bedeutet, dass bestimmte Dienste, die in direktem Zusammenhang mit COVID-19 stehen, eine stärkere Präsenz des Personals erfordern, als dies an einem normalen Feiertag der Fall wäre. Das sektorale Präsidium hat daher - bei einer Sitzung am Montag - beschlossen, dass aufgrund dieser Ausnahmesituation 100 % der Dienste beibehalten werden sollen.

Nach der Ausrufung des Alarmzustands zur Bewältigung der gesundheitlichen Krisensituation wurden verschiedene Massnahmen ins Auge gefasst, um sicherzustellen, dass genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um alle Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Aufgabe dieser Fachkräfte zu bewerten, indem Maßnahmen entgeltlicher Art mit dem Ziel ergriffen werden, eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.