‘Gesundheits’minister Stöger tritt für Todesstrafe in Österreich ein

Ausschließlich an unschuldigen Kindern, welche von Ihren Eltern, Verwandten, Ärzten zum Tode verurteilt werden, soll auch weiterhin die Todesstrafe vollzogen werden.

Gleichzeitig tritt Herr Stöger dafür ein, nach dem Vorbild Chinas und des Iran keinerlei Statistiken über vollzogene Todesurteile und die getöteten Kinder zu führen. Dies sei rechtsstaatlich überflüssig.

Herr Gesundheitsminister Stöger lehnt es auch ab, rechtsstaatliche Instrumente wie Verteidiger oder Berater einzuführen. In Nordkorea, China, dem Iran und Weißrussland gäbe es genügend Beispiele, wie Rechtssysteme für zum Tode Verurteilte auch ohne Rechtsunterstützung der Opfer gut funktionieren. In allen Fällen träte der Tod sicher ein, und dass sei gut so.

Gesundheitsminister Stöger begrüßt das Recht von Müttern, Vätern und Ärzten, jedes Kind bis zu 16. Schwangerschaftswoche ohne ordentlichen Gerichtsprozess hinrichten lassen zu können. Dies erspare dem Volk Kosten und unnötige Beschäftigung mit Behinderten, sozial Schwachen, Leidenden, in Not befindlichen Frauen.

Weiters findet unser Herr Gesundheitsminister, dass die stille und rasche Hinrichtung von Kindern der Gesellschaft diene, da damit gesichert sei, dass altmodische Strukturen wie Ehen, Familien, Elternschaft, soziale Bindungen u.a. rascher als durch den natürlichen Wandel nachhaltig gestört werden könnten. Dies öffne die Wege u.a. für eine homosexualisierte, hedonistische, asoziale und rein materialistisch orientierte Gesellschaft, welche schon Marx, Stalin, Mao und Honecker als großes gesellschaftliches Ziel formuliert haben. Die daraus folgenden gesellschaftlichen Nebenwirkungen wie politische Verfolgung, Unfreiheit, Kontrolle und Gesinnungsterror der Regierenden sei in Zeiten des Terrorismus und der Unsicherheiten ohnehin wünschenswert. Deshalb arbeite man auch weiter ungebremst an der Totalüberwachung aller Bürger.

Vergleiche mit dem Nationalsozialismus, in welchem ebenso unschuldiges Leben massenhaft ermordet wurde, seien nicht statthaft. Ausserdem sei ja nicht alles schlecht gewesen, was bei Hitler eingeführt wurde, z.B. die eugenische Indikation und die staatliche Erziehung von Kindern.

In aller Vehemenz bekräftigte Stöger jedoch, dass es für verurteilte Kindermörder und Vergewaltiger keinesfalls eine Todesstrafe gäben dürfe. Voraussetzung für Hinrichtungen seien die Unschuld, und Kinder bis in der 16. Schwangerschaftswoche seien sicherlich vor dem Gesetz unschuldig.


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