Täglich wird hier eine Seite einer Geschichte veröffentlicht – sie trägt den Arbeitstitel Gestatten, Walter und untersteht dem alleinigen Copyright von Pascal Wiederkehr. Die Geschichte stammt aus einem Manuskript, welches nur grob überarbeitet wurde, und kann deshalb Fehler in Grammatik und Rechtschreibung aufweisen.
Gustav sass unter den Zuschauern, den Blick auf den kleinen Mann im Anzug, das zum Scheitel gekämmte Haar lag wie immer säuberlich auf dem Kopf, der beliebte Zweifinger Schnurrbart zitterte leicht, die Hände hielt er gefaltet im Schoss, die Augen sahen starr zu Boden. Als die Staatsanwaltschaft die Beweise vortrug, zeigte der Angeklagte keinerlei Reaktion. So hatte er sich auch schon während mehreren Sitzungen in der Heilanstalt verhalten, Ärzte konnten nicht an ihn dringen, worauf vermehrt unbeliebte Methoden verwendet werden mussten. Beinahe täglich fesselten ihn Pfleger an seine Pritsche, setzten Stromschläge ein um die Verwirrungen im Hirn Haarmanns zu lösen. Trotzdem gelang es ihm immer wieder die Flucht, bis er sich dem Vernehmen nach in die Schweiz absetzte. Dann verlief die Spur im Sand bis Haarmann offiziell 1900 wieder vom Militär eingezogen worden war. Das Deutsche Heer entliess den Mann mit homosexuellen Neigungen jedoch wieder, was Gustav, welcher stets ein Auge auf den Fall hatte, auch bald erfuhr. Schon in den sehr seltenen Gesprächen während seiner Zeit in der Heilanstalt hatte Gustav diese sündigen Neigungen feststellen können, vermutete jedoch, dass jene durch von der geistigen Verwirrtheit herführten und deshalb nach erfolgreicher Behandlung kein Problem mehr darstellen sollten. Gustav konnte von seinem Platz den ganzen Saal überblicken und bemerkte als erster den Staatsanwalt, der stolz hineintrat und sich demonstrativ vor die Geschworenen stellte. „Geschätzte Geschworene, wir möchten nun die Beweise dem hohen Gericht vorlegen. So hat der Angeklagte Friedrich Haarmann in seiner Wohnung blutgetränkte Kleidungsstücke der Opfer aufbewahrt und im Gasofen Leichenstücke verbrannt. Die Polizei hat in der Leine fünf abgetrennte Schädel und weitere Leichenstücke gefunden. Friedrich Haarmann ist geständig neun Taten begannen und zwölf Morde möglicherweise begannen zu haben. Ermittlungen deuten darauf hin, dass sechs weitere Jungen durch ihn ermordet wurden, worauf sich die Anzahl der Opfer auf siebenundzwanzig beläuft. Während den lange andauernden Verhören hat Haarmann zugegeben, seine Opfer durch Bisse in den Hals getötet zu haben. Da Haarmann mit Fleischkonserven handelte, ist es nunmehr auch möglich, dass der Angeklagte Leichen zu Wurst verarbeitet und diese an eine benachbarte Restaurantbesitzerin verkauft haben könnte. Das unabhängige psychiatrische Gutachten hält den Angeklagten für voll schuldfähig. Aus diesem Grunde beantragt die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe durch enthaupten“, schloss der dicke Staatsanwalt mit langem, weissen Bart. Gustav schüttelte den Kopf und dachte: Niemals kann Haarmann schuldfähig sein, dieser Mann gehört ein Leben lang hinter Gitter. Als Psychiater, ausgebildeter Arzt der schon viele verrückte Männer behandelt hatte, sah Gustav für Haarmann keine Heilungsmöglichkeiten.
Am neunzehnten Dezember 1924 wurde Friedrich Heinrich Karl Haarmann, bekannt unter den Namen: der Vampir von Hannover, der Schlächter von Hannover und der Werwolf von Hannover, durch das Schwurgericht Hannover zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung erfolgte im Geheimen auf dem Hof des Gerichtgefängnisses Hannover. Gerüchten zu folge genoss Haarmann die Henkersmahlzeit und bestellte sie gleich ein zweites Mal. Spätere Untersuchungen, am Gehirn brachten hervor, dass Haarmann früher unter einer Gehirnhautentzündung gelitten hatte, was Wesensveränderungen verursachen konnte.
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