Wir schalten unseren Rechner ein oder aktivieren unser Smartphone und sind bereits im Internet. So einfach geht es nicht überall. In China soll künftig nur noch Internetzugriff gewährt werden, wenn sich der Nutzer zuvor über eine Gesichtserkennung authentifiziert.
Quelle: Pixabay / geralt, Pixabay-LizenzFür uns ist das nicht einmal ansatzweise vorstellbar. Durch die DSGVO wäre dieser Eingriff in die Privatsphäre undenkbar. In China soll dies ab 1. Dezember 2019 Realität werden. Bereits heute werden chinesische Bürger über ein Netz von 626 Millionen Kameras beobachtet.
Neue Regelung in China
Obwohl schon heute eine Hürde für den Internetzugriff in China existiert, soll diese noch einmal ab dem 1.12.2019 deutlich angehoben werden. Derzeit kann der Internetzugriff über eine ID Karte erlangt werden. Künftig müssen sich die Bürger von den Behörden mittels Gesichtserkennung erfassen lassen und können erst dann durch das WWW surfen. Aber selbst dann lässt es sich nicht frei im Netz bewegen. Unzählige ausländische Webseiten sind blockiert und auf normalem Wege nicht erreichbar. Sogar Facebook ist in China nur über Umwege zu erreichen.
Die Kontrolle in China läuft dabei über ein Scoring System, das sich im weitesten Sinne mit der Schufa vergleichen lässt. Nur das es dabei nicht um Kredite, sondern die Freiheit des Menschen geht. Alle Aktivitäten werden durch Behörden bewertet und fließen in das Scoring System ein. Erreicht man einen zu niedrigen Wert, dann sinkt nicht einfach die Kreditwürdigkeit, sondern man muss Repressalien befürchten. Das kann das eigene Leben beeinträchtigen, indem man beispielsweise vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen wird oder auch das der Kinder, die keine guten Schulen mehr besuchen dürfen. Selbst der Arbeitsplatz oder das eigene Haustier ist dann nicht mehr sicher. Für uns sicher kaum vorstellbar. Vermutlich dürften auch die aktuellen Proteste in Hong Kong dazu beigetragen haben, dass dieses System schnellstmöglich etabliert wird und mögliche Übergriffe auf das restliche China verhindert.
Surfen über VPN
Ein VPN (Virtual Private Network) bezeichnet eine Verbindung, die nicht auf direktem Wege erfolgt. Ein bestehendes Kommunikationsnetz wird via Software übersprungen und an ein anderes Kommunikationsnetz weitergeleitet. Im kleinen Rahmen wird dies von Firmen genutzt, bei denen die Mitarbeiter beispielsweise von zu Hause, als wären sie innerhalb der Firma.
Oftmals wird ein VPN Dienst aber auch dazu genutzt, um eine andere Nationalität vorzutäuschen, um Angebote wahrnehmen zu können, die für das eigene Land gesperrt sind. Auf diese Weise bewegen sich die Chinesen auf Facebook. Ein VPN lässt sich jedoch nicht einfach nutzen, indem man eine VPN Software auf seinem Rechner installiert. Man benötigt einen Anbieter, über den man seine Internetverbindung herstellt.
VPN Anbieter, Kosten und Voraussetzungen
Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter weltweit für VPN Netzwerke und so manch Chinese dürfte jetzt auf der Suche nach den besten VPNs in China sein. Durch diese können sie sich anonym und unbeobachtet von den Behörden im Internet bewegen. Spezielle Anbieter für chinesische Bürger sind vor allem deswegen erforderlich, weil sie eine spezielle Tarntechnologie erfordern. Die chinesischen Behörden erkennen die üblichen VPN Netzwerke und das dürfte äußerst unangenehme Folgen für den Betroffenen haben.
Das Problem der Gesichtserkennung lässt sich damit natürlich nicht vermeiden und die Regierung weiß weiterhin, wer online ist. Wer also im Dezember das Internet nutzen möchte, muss sich einer Gesichtserkennung unterziehen, da der eigentliche Zugang zum Internet erst einmal erfolgen muss, bevor man ein VPN nutzen kann. Erst dann lassen sich alle weiteren Aktivitäten im Internet verschleiern und Seiten aufrufen, die die chinesische Regierung gesperrt hat. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer und durch die nicht unerheblichen Repressalien dürften viele, wenn nicht gar die meisten Chinesen, die Nutzung beliebiger VPN scheuen.
Initiiert wurde das ganze vom Ministry of Industry and Information Technology (MIIT). Das Ministerium hat unter anderem auch verboten, SIM Karten zu verkaufen oder zu übertragen, um ein Teilen des Internetzugangs zu verbinden. Netzbetreiber sind angewiesen, Nummern sofort stillzulegen, wenn deren Herkunft oder der Besitzer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
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