Gesetzliche Vorschriften für Auszubildende Teil 3: Richtlinien für Arbeitgeber

Ein Ausbildungsverhältnis beruht auf gegenseitigen Rechten und Verpflichtungen zwischen Azubis (oder Arbeitnehmern) und Ausbildenden (oder Arbeitgebern). Gerade für die Arbeitgeber werden vom Gesetz einige Richtlinien vorgegeben. Dies legen die Paragraphen 14 ff. des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vor. Ausbilderpflichten In § 14 wird festgelegt, wofür Ausbildende zu sorgen haben: Sie müssen sicherstellen, …

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