Mit staatlich geförderte Altersvorsorge die Rente aufstocken
Der Gesetzgeber hat mehrmals das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt, im Gegenzug fördert er seit einigen Jahren die private Altersvorsorge. Mit der Riester-Rente und der Rürup-Rente stehen zwei Instrumente zur verfügung. In den Genuss der Förderung kommen Anspruchsberechtigte, die einen entsprechend zertifizierten Vertrag abschließen. Die Riester-Rente eignet sich vornehmlich für Arbeitnehmer. Der Staat zahlt jedes Jahr Zulagen. Jeder Berechtigte erhält eine Grundzulage von 175 Euro. Wenn Sie für Kinder noch Kindergeld empfangen, profitieren Sie pro Kind von einer Kinderzulage. Diese beträgt für Kinder, die ab 2008 geboren sind, 300 Euro jährlich.
Bei einem älteren Kind verbuchen Sie 185 Euro. Diese Zulagen verzeichnen Sie in voller Höhe, wenn 4 % Ihres letztjährigen Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge fließen. Die Zulagen dürfen Sie von diesem Betrag abziehen, mindestens den Rest müssen Sie einzahlen. Für Arbeitnehmer mit hohem Gehalt sowie Selbstständige empfiehlt sich eine Rürup-Rente. Der Vorteil liegt darin, dass Sie die Sparbeiträge weitgehend von der Steuer absetzen können. Im Jahr 2020 wirken sich bis zu 22.541 Euro steuermindernd aus, das reduziert Ihre Steuerlast deutlich.
Zusätzliche Vermögensbildung mit flexiblen Anlageprodukten
Experten raten dazu, sich diese staatlichen Förderungen zu sichern. Das sollten Sie bei finanziellen Spielräumen mit zusätzlichen Sparanstrengungen ergänzen. Hierfür kommen sämtliche Anlageformen infrage, zum Beispiel Festgelder, Aktien, private Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Vieles spricht für flexible Verträge, bei denen Sie Ihre Sparraten jederzeit anpassen können. So können Sie auf eine veränderte finanzielle Situation rasch reagieren. Je nach Bedarf können Sie Verträge mit monatlichen Rentenzahlungen abschließen oder Finanzprodukte mit Einmalzahlung vereinbaren. Bei Verträgen wie Fondssparplänen als Alternative können Sie ständig auf Ihr Kapital zugreifen, eine Mindestlaufzeit existiert nicht.
Im Ruhestand arbeiten: Zahlreiche Optionen zur Auswahl
Viele wollen oder müssen im Alter Geld hinzuverdienen. Teilweise drängt die finanzielle Not dazu, teilweise wünschen Rentner aus Freude an der Arbeit eine Nebentätigkeit. Für die meisten Rentner ist der abrupte Wechsel von Vollzeitjob zum Nichtstun hart, mit einer Nebenbeschäftigung mildern sie den Übergang ab. Ob aus finanzieller Dringlichkeit, als wünschenswerter Zuverdienst oder als Maßnahme gegen Langeweile: Als Rentner wählen Sie aus vielfältigen Möglichkeiten. Aufgrund des gravierenden Fachkräftemangels freuen sich Unternehmen, wenn ihre Arbeitnehmer nach dem Renteneintritt in Teilzeit ihre Erfahrung einbringen.
Darüber hinaus gibt es typische Nebenjobs, mit denen Rentner ein Einkommen erzielen können. Dazu zählen das Zeitungsaustragen, das Ablesen von Zählerständen für Energieversorger, Hausmeisterjobs und die Tätigkeit als Pförtner. Speziell Selbstständige engagieren sich häufig weiterhin in einem gewissen Umfang in ihrem Geschäftsbereich.
Job neben der Rente: Das gilt bei Steuern und Abgaben
Bei einem Nebenjob im Alter liegen zwei Fragen nahe: Wie viel Steuern fordert das Finanzamt? Wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Antworten auf beide Fragen entscheiden darüber, inwieweit sich eine Tätigkeit lohnt. Für Rentner gilt bei Minijobs dieselbe Regelung wie für alle anderen: Sie müssen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, das übernimmt der Arbeitgeber mit Pauschalbeträgen. Diese Jobs können Sie deshalb bedenkenlos annehmen. Bei umfangreichen Nebentätigkeiten zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge, bei Midi-Jobs rabattierte Sätze.
Auch hier gelten die gewöhnlichen Bestimmungen, mit zwei Ausnahmen: Menschen mit einer Altersvollrente sind in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, entsprechend stemmen sie keine Beiträge. Das senkt die Abgabenlast erheblich. Bei den Steuern hängt es von der individuellen Einkommenssituation ab. Sie verfügen über einen jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro und eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Überschreiten Sie mit dem zu versteuernden Anteil Ihrer Rente plus den Einkünften aus Nebenjobs diesen Betrag, fällt Einkommensteuer an.
Bei der Besteuerung der Rente interessiert Ihr Renteneintrittsalter. Haben Sie 2020 Ihr Rentenalter erreicht, sind bis zum Lebensende 20 % der Rente steuerfrei. Menschen mit Renteneintritt 2018 profitieren dauerhaft von einem steuerfreien Anteil von 24 %. Wie alle Steuerzahler können Sie diverse Ausgaben von der Steuer absetzen!