Der 71 Seiten lange “Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)” soll die Abgabe von Cannabis-Produkten wie Haschisch und Marihuana regeln, den Konsum dieser Produkte entkriminalisieren und gleichzeitig auch den Jugendschutz stärken.
Die Eckpunkte des CannKG für Verbraucher
Erwachsene sollen 30 Gramm Cannabis kaufen und besitzen bzw. drei Hanfpflanzen zum Eigenbedarf haben. Für Jugendliche unter 18 bleiben Erwerb und Besitz verboten.
Verkauft werden dürfen Cannabis-Produkte nur in Fachgeschäften mit geschultem Personal. Diese Geschäfte dürfen erst ab 18 Jahren betreten werden. Versandhandel und Automatenverkauf bleiben verboten.
Der Staat möchte ein Gramm mit 4-6 Euro besteuern – das ist mehr, als der heutige Marktpreis und könnte die Kiffer doch wieder in die Arme von Kriminellen treiben, die auch gefährliche harte Drogen wie Crystal Meth anbieten – das sollten die geldgeilen Politiker besser noch überarbeiten.
Im Straßenverkehr soll analog zur harten Droge Alkohol ein Grenzwert festgelegt werden, vorgeschlagen werden 5 Nanogramm pro Milliliter. Die Sanktionen sollen denen bei Fahrten unter Alkohol entsprechen.