Gesetzentwurf zur Freigabe von Cannabis in Deutschland

Von Klaus Ahrens

Mit dem Hinweis auf Milliardeneinnahmen durch Steuern und die Entlastung der Polizei für sinnvollere und wichtigere Tätigkeiten als die Verfolgung von harmlosen Kiffern werben die Grünen nah einem Bericht des Spiegel für eine Freigabe von Cannabis und legen jetzt erstmals den Gesetzentwurf zu einem Cannabis-Kontrollgesetz (CannKG) vor. Der Entwurf soll noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden.

Zehn Jahre lang gab es von der Partei nur eher kleinere Vorstöße oder persönliche Aktionen einzelner Politiker der Grünen wie Cem Özdemirs Hanfpflänzchen zur “Ice Bucket Challenge” in diese Richtung – da hat ein Gesetzentwurf doch gleich ein ganz anderes Gewicht.

Der 71 Seiten lange “Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)” soll die Abgabe von Cannabis-Produkten wie Haschisch und Marihuana regeln, den Konsum dieser Produkte entkriminalisieren und gleichzeitig auch den Jugendschutz stärken.

Die Eckpunkte des CannKG für Verbraucher

Erwachsene sollen 30 Gramm Cannabis kaufen und besitzen bzw. drei Hanfpflanzen zum Eigenbedarf haben. Für Jugendliche unter 18 bleiben Erwerb und Besitz verboten.

Verkauft werden dürfen Cannabis-Produkte nur in Fachgeschäften mit geschultem Personal. Diese Geschäfte dürfen erst ab 18 Jahren betreten werden. Versandhandel und Automatenverkauf bleiben verboten.

Der Staat möchte ein Gramm mit 4-6 Euro besteuern – das ist mehr, als der heutige Marktpreis und könnte die Kiffer doch wieder in die Arme von Kriminellen treiben, die auch gefährliche harte Drogen wie Crystal Meth anbieten – das sollten die geldgeilen Politiker besser noch überarbeiten.

Im Straßenverkehr soll analog zur harten Droge Alkohol ein Grenzwert festgelegt werden, vorgeschlagen werden 5 Nanogramm pro Milliliter. Die Sanktionen sollen denen bei Fahrten unter Alkohol entsprechen.