Der Bundestag steckt beim Beschneidungsthema in einer üblen Falle – und wie das bei üblen Fallen so ist: Es gibt kein Entrinnen.
06.10.2012 · Von Volker Zastrow
Der Gesetzgeber will die Genitalverstümmelung von Jungen erlauben, weil es politisch opportun scheint und sich darüber hinaus niemand auch nur vorzustellen vermag, was sich gegen den religiös oder traditionell vermittelten Elternwillen ausrichten lässt, schon gar mit strafrechtlichen Mitteln. Allerdings sieht das Grundgesetz nicht vor, Religionskörperschaften Gruppenrechte zuzugestehen, die Menschenrechte des Einzelnen brechen.[..]
„Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau“, heißt es im Gesetzvorschlag, der ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 zitiert: „Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung.“
Also auch – und richtigerweise – bei der Klitorisvorhautbeschneidung, die freilich der üblichen Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen entspricht. Das Grundgesetz verbietet im dritten Artikel die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, darunter ausdrücklich auch „wegen des Geschlechtes“. Das gilt sogar schon für die bloße Benachteiligung. Auch richtigerweise. Der Gesetzgeber sagt nun: Jungen darf man schneiden. FAZ
Bis jetzt hat noch keiner Gender gesagt, Volker Zastrow ist der Erste. Kurioserweise hört man mal wieder keine Gleichstellungsbeauftragten schreien, die ja eigentlich die ersten sein müssten. Aber selbst wenn man sich nur auf die Gleichberechtigung aus Art. 3 des Grundgesetzes beruft, dürfte ein Gesetz zur rein männlichen Beschneidung nicht möglich sein. Aber seit wann achten Politiker bestehende Gesetze.
Tags: Beschneidung, Genitalverstümmelung, Gesetzentwurf, Gleichberechtigung, Jungenbenachteiligung