Gescheiterte Medizinstudentin vor Gericht

aus-swr-film-ueber-krebskranke-kinder1Im August 2009 hatte ich einen Beitrag zu me­di­zi­ni­schen Aufnahmetests in Österreich geschrieben hier, weshalb nachfolgender Artikel über eine falsche Kin­der­ärz­tin quasi wie die Faust aufs Auge passt. Al­ler­dings habe ich diesen Beitrag schon vor ein paar Mo­na­ten als Entwurf ein­ge­stellt, weshalb er nicht gerade ak­tu­ell ist. Vermutlich wird er aber trotz­dem noch lan­ge zeit­ge­mäß bleiben, da sich an den Um­ständen bis­her nichts ge­än­dert hat.

Falsche Kinderärztin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Von Gisela Friedrichsen

Als “Frau Doktor” aufflog, reagierte die Öffentlichkeit schockiert: Jah­re­lang hat­te die ge­schei­ter­te Medizinstudentin Cornelia E. als Ärztin an einem Ham­bur­ger Kran­ken­haus prak­ti­ziert. Jetzt ist die 34-Jährige unter an­de­rem we­gen Betrugs verurteilt wor­den – sie hat Glück gehabt.

Als Frau erhält man fast automatisch den sogenannten Frauenbonus, frei nach:

Prof. Richter a. D. Ulrich Vultejus
“Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.”¹

Wenn nichts hilft, der wird auf jeden Fall fast immer angewendet.

[..]Cornelia E. brachte fast alle Voraussetzungen mit, eine aus­ge­zeich­ne­te Ärztin zu wer­den. Die zierliche, eloquent formulierende Frau strahlt Wär­me aus. Sie war im­mer mit Leidenschaft bei der Sache: Menschen in Not zu helfen, am liebsten Kin­dern, ihnen die Angst zu nehmen und sie stattdessen zuversichtlich zu stimmen – es gibt niemanden, der mit ihr zu tun hatte, der nicht des Lobes voll wäre über ihre Arbeit und ihre Zu­wen­dungs­fä­hig­keit.

Alle genannten Eigenschaften sind zwar löblich und auch wichtig, alleine reichen diese aber nicht aus.

Anscheinend wurde das arme Hascherl deswegen auch nur zur Bewährungsstrafe verurteilt.

In Hamburg fing sie 1994 mit dem Medizinstudium an. Ihr Abiturnoten-Durch­schnitt reichte dafür erst nicht aus, doch mit dem sogenannten Me­di­zi­ner­test schaffte sie es. Schon an der ersten Prüfung nach vier Se­mes­tern, dem Phy­sikum, scheiterte sie. Der nächste Ver­such gelang ebenso wenig wie der dritte. “Mir lag das Multiple-Choice-Verfahren gar nicht”, sagt sie heute, also das Ankreuzen der richtigen Ant­wort. Nun waren das Me­di­zin-Studium und damit der erträumte Berufsweg eigent­lich zu Ende.

Anscheinend standen mehrere Antworten zur Auswahl und da fällt es ihr schwer, die richtige Lösung anzukreuzen? Bei einer schriftlichen Klausur hätte sie ver­mut­lich mit tausenden Worten geglänzt.

[..]“Sie haben sich an jedem Tag, an dem sie behandelt haben, strafbar ge­macht. Aber schlimmer noch ist der Vertrauensschaden, den Sie an­ge­rich­tet haben. Wenn Eltern ihr krebskrankes Kind in eine Klinik brin­gen, dann ver­trau­en sie darauf, dass der Arzt, der das Kind be­han­delt, auch wirklich ein Arzt ist”, hielt die Staatsanwältin der An­ge­klag­ten vor. “Wenn man Pa­ti­en­ten ge­fragt hätte, ob sie sich auch von einer Frau be­han­deln las­sen wür­den, die weder eine Zulassung als Ärztin noch me­di­zi­ni­sche Examina ab­ge­legt hat – was, glauben Sie, hätten die gesagt?” Spiegel

Der letzte Satz ist absolut richtig, darauf müsste man aber aufmerksam gemacht wer­den. Wenn das eigene Kind wegen Krebsverdacht ins Krankenhaus gebracht wird, denkt man nicht darüber nach, ob Derjenige, der sich als Arzt vorstellt, auch wirk­lich ein Arzt mit Approbation ist. Man will einfach nur, dass es seinem Kind mög­lichst sofort besser geht.

WikiMANNia: Zitate¹Frauen in der ArbeitsweltFrauFrauenbevorzugung

Tags: Arbeit, Ärzte, Beruf, Krebserkrankung, Studenten


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