Im August 2009 hatte ich einen Beitrag zu medizinischen Aufnahmetests in Österreich geschrieben hier, weshalb nachfolgender Artikel über eine falsche Kinderärztin quasi wie die Faust aufs Auge passt. Allerdings habe ich diesen Beitrag schon vor ein paar Monaten als Entwurf eingestellt, weshalb er nicht gerade aktuell ist. Vermutlich wird er aber trotzdem noch lange zeitgemäß bleiben, da sich an den Umständen bisher nichts geändert hat.
Falsche Kinderärztin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Von Gisela FriedrichsenAls “Frau Doktor” aufflog, reagierte die Öffentlichkeit schockiert: Jahrelang hatte die gescheiterte Medizinstudentin Cornelia E. als Ärztin an einem Hamburger Krankenhaus praktiziert. Jetzt ist die 34-Jährige unter anderem wegen Betrugs verurteilt worden – sie hat Glück gehabt.
Als Frau erhält man fast automatisch den sogenannten Frauenbonus, frei nach:
Prof. Richter a. D. Ulrich Vultejus
“Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.”¹
Wenn nichts hilft, der wird auf jeden Fall fast immer angewendet.
[..]Cornelia E. brachte fast alle Voraussetzungen mit, eine ausgezeichnete Ärztin zu werden. Die zierliche, eloquent formulierende Frau strahlt Wärme aus. Sie war immer mit Leidenschaft bei der Sache: Menschen in Not zu helfen, am liebsten Kindern, ihnen die Angst zu nehmen und sie stattdessen zuversichtlich zu stimmen – es gibt niemanden, der mit ihr zu tun hatte, der nicht des Lobes voll wäre über ihre Arbeit und ihre Zuwendungsfähigkeit.
Alle genannten Eigenschaften sind zwar löblich und auch wichtig, alleine reichen diese aber nicht aus.
Anscheinend wurde das arme Hascherl deswegen auch nur zur Bewährungsstrafe verurteilt.
In Hamburg fing sie 1994 mit dem Medizinstudium an. Ihr Abiturnoten-Durchschnitt reichte dafür erst nicht aus, doch mit dem sogenannten Medizinertest schaffte sie es. Schon an der ersten Prüfung nach vier Semestern, dem Physikum, scheiterte sie. Der nächste Versuch gelang ebenso wenig wie der dritte. “Mir lag das Multiple-Choice-Verfahren gar nicht”, sagt sie heute, also das Ankreuzen der richtigen Antwort. Nun waren das Medizin-Studium und damit der erträumte Berufsweg eigentlich zu Ende.
Anscheinend standen mehrere Antworten zur Auswahl und da fällt es ihr schwer, die richtige Lösung anzukreuzen? Bei einer schriftlichen Klausur hätte sie vermutlich mit tausenden Worten geglänzt.
[..]“Sie haben sich an jedem Tag, an dem sie behandelt haben, strafbar gemacht. Aber schlimmer noch ist der Vertrauensschaden, den Sie angerichtet haben. Wenn Eltern ihr krebskrankes Kind in eine Klinik bringen, dann vertrauen sie darauf, dass der Arzt, der das Kind behandelt, auch wirklich ein Arzt ist”, hielt die Staatsanwältin der Angeklagten vor. “Wenn man Patienten gefragt hätte, ob sie sich auch von einer Frau behandeln lassen würden, die weder eine Zulassung als Ärztin noch medizinische Examina abgelegt hat – was, glauben Sie, hätten die gesagt?” Spiegel
Der letzte Satz ist absolut richtig, darauf müsste man aber aufmerksam gemacht werden. Wenn das eigene Kind wegen Krebsverdacht ins Krankenhaus gebracht wird, denkt man nicht darüber nach, ob Derjenige, der sich als Arzt vorstellt, auch wirklich ein Arzt mit Approbation ist. Man will einfach nur, dass es seinem Kind möglichst sofort besser geht.
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