Geschäftsansiedlung in Bulgarien

Von Bulgarienfranz

Geschäftsansiedlung in Bulgarien

Ein Gastbeitrag von http://iic.bg

Bekannt ist, dass Bulgariens Bruttoinlandprodukt bei 49% des europäischen Durchschnitts liegt (im Vergleich zu Deutschland 125%) und es stellt sich natürlich die Frage was zieht denn die verschiedenen Menschen, abgesehen von Natur und Sonne, dahin.

Dieser Beitrag wünscht sich eine bessere Einsicht in den allgemeinen Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten im Lande zu verschaffen.

Firma gründen in Bulgarien – was brauche ich dazu?
2 BNG, d.h. 1 EUR, ist das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital für eine GmbH und man kann an einem Tag zum Notar und Bank gehen um die Gründung einzuleiten. Die amtliche Eintragung im Handelsregister erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen und mit der Beauftragung einer Wirtschaftskanzlei zwecks Buchführung und Steuerberatung kann es losgehen. Bei der Firmengründung kann man sich zugleich mehrwertsteuerlich anmelden lassen, ansonsten unterliegt die Gesellschaft der pflichtigen Anmeldung bei einem Jahresumsatz ab 50.000 BGN.

Welche Steuern muss ich zahlen?

  • Mehrwertsteuer: 20% (9% im Tourismusbereich – Hotels, Herbergen oder Chalets)
  • Mehrwertsteuer: 0% bei Export von Waren und Leistungen
  • Körperschaftsteuer: 10% und Dividenden: 5, d.h. eine gesamte Steuerbelastung von 14,5%
  • Gewerbesteuer: gibt es nicht
  • Einkünfte als natürliche Person: 10%
  • PkW-Nutzungssteuer: z.B. für Auto mit 150 Ps, bis 5 Jahre alt: 290 BGN
  • Erwerbssteuer: 0,1-3% (Grund, Bauten, Kfz) zu Gunsten der jeweiligen Gemeinde bei der Transaktion

Wie sicher ist das Finanzsystem?
Geldeinlagen bis 196.000 BGN, d.h. 100.000 EUR, pro Person oder Firma sind durch den Staat in jeder Bank gesichert. Barzahlungen sind erlaubt i.H. bis zu 10.000 BGN. Die bulgarische Währung ist gesetzlich am Euro gebunden, d.h. 1 EUR = 1.95583 BGN.

Wie kann man profitieren?
Unternehmen verlegen Tätigkeiten nach Bulgarien, z.B. IT, E-Shops, Outsourcing, Produktion, Logistik, internationaler Handel usw.

Auswandern und als Selbstständiger oder Freiberufler Leistungen aus Bulgarien erbringen. Dazu gibt es einen amtlichen Vorgang, bestehend aus Polizeianmeldung und eine anschließende Eintragung im BULSTAT-Register. Innerhalb von 183 Tagen gilt man dann als Steuerinländer.

Worauf soll man achten?

Obwohl Bulgarien auf Grund dieser Merkmale und dem vergleichsmäßig niedrigem Kostenniveau als Steuerparadies gilt, gibt es jedoch auch einen gewissen verwaltungstechnischen Nachholbedarf bei der Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen.

Eine professionelle und vertrauenswürdige Beratung vor Ort ist nicht zu meiden, denn es gibt auch Dienstleister, die gleich alles versprechen und jede Angelegenheit mit „kein Problem“ angehen. Des Scheitern sind sie dann natürlich prädestiniert. Am Besten vorab gut recherchieren und alles mit Hausverstand entscheiden.

Danke für diesen Gastbeitrag: http://iic.bg
Januar 2019