Danke an Christoph
Ausländer, die in dem Bestreben nach möglichst vollständiger Integration ihren Namen in einen Deutschen umändern lassen möchten, kann ihr Wunsch nicht erfüllt werden. So hat das Verwaltungsgericht Göttingen kürzlich gottlob entschieden und dadurch die Klage einer aserbaidschanischen Familie gegen die Stadt Göttingen abgewiesen.
Die als Asylbewerber anerkannte Familie wollte samt drei Kindern deutsche Vor- und Nachnamen annehmen, um damit möglichen Diskriminierungen zu entgehen und eine Zuordnung in eine bestimmte Volksgruppe oder Religion vermeiden. Eine Namensänderung sei aus wichtigem Grund zwar möglich. Doch reiche es im konkreten Fall nicht aus, dass ein Name fremd und nicht deutsch klinge, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zwar seien Diskriminierungen nicht auszuschließen. Es sei aber “nicht die Aufgabe des Namensrechts, einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern”.
Bravo, kann man da nur sagen!