Hartz IV-Empfänger dürfen künftig kein West-Lotto mehr spielen. So lautet ein Gerichtsurteil des Kölner Landgerichts. Eine Einstweilige Verfügung untersagt der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster, Hartz IV-Empfängern die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen.
Wie die „Westdeutsche Zeitung“ heute berichtet, bekam Westlotto die Auflage, Personen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, vor allem Harz IV-Empfänger, keine Spielscheine, Wettscheine oder Rubbellose mehr zu verkaufen. So habe das Kölner Landgericht beschlossen.
Beantragt wurde die einstweilige Verfügung von einem Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta, der in Deutschland Sportwetten anbietet. Das Gericht verkündete auch gleich die drohenden Strafen bei Zuwiderhandlung. So wird bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten fällig.
Nicht nur in der Lotto-Zentrale dürfte man über den Entschluss schockiert sein. Als Langzeitarbeitsloser wird man noch ein Stück mehr aus dem normalen Leben gerissen. “Wir werden die Entscheidung des Landgerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“, so Lotto-Sprecher Weber. Einen wichtigen Punkt ließ das Gericht allerdings ungeklärt. Wie soll das Spielverbot für Harz IV-Empfänger in der Praxis geregelt werden? Immerhin kann man niemandem seine finanzielle Situation ansehen! “Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen“, so Weber.