Nicht auf zugestellte Briefe zu antworten, noch Telefonanrufe auf dem Festnetz sowie dem Mobiltelefon zu ignorieren, oder bei persönlichen Besuchen die Tür nicht zu öffnen, verhindert in der heutigen multimedialen Welt der sozialen Netzwerke offenbar nicht mehr vor der Zustellung einer einstweiligen Verfügung. Weil die australische Polizei einen Mann, auf dem oben beschriebenen (herkömmlichen) Weg nicht erreicht hat, Übersandte sie kurzerhand die richterliche Anordnung per Videobotschaf auf Facebook.
Rüde soll ein Mann seine Ex-Freundin via Facebook beschimpft haben. Die Frau wehrt sich dagegen und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Mann, da diese aber nicht ordnungsgemäss zugestellt werden konnte, entschloss sich die Polizei von Melbourne zu einem ungewöhnlich Schritt. Sie schickte dem Mann die einstweilige Verfügung gegen sein Treiben - per Videobotschaft an seine Facebook-Adresse. Ohne weiter von sich hören zu lassen, löschte der Beschuldigte alle beleidigenden Einträge.
Rüde soll ein Mann seine Ex-Freundin via Facebook beschimpft haben. Die Frau wehrt sich dagegen und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Mann, da diese aber nicht ordnungsgemäss zugestellt werden konnte, entschloss sich die Polizei von Melbourne zu einem ungewöhnlich Schritt. Sie schickte dem Mann die einstweilige Verfügung gegen sein Treiben - per Videobotschaft an seine Facebook-Adresse. Ohne weiter von sich hören zu lassen, löschte der Beschuldigte alle beleidigenden Einträge.