Jetzt hat das Landgericht München ein Verkaufsverbot für vorher gebrandete Kabelrouter bestätigt. In diesem Urteil (AZ: 17 HK O 1703/20) werde die Modifikation der Geräte durch den Onlinehändler Woog Media verboten, teilte Fritzbox-Hersteller AVM gestern mit.
Der Tatbestand:
Der Onlinehändler hatte Zehntausende der ausgemusterte Kabelrouter vom Typ Fritzbox 6490 Cable von dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufgekauft und danach mit einem ungebrandeten Fritz-OS weiterkauft.
Woog hatte die Router ursprünglich über einen Zwischenhändler aufgekauft, dann das Branding entfernt und abschließend ein aktuelles, nicht für einen einzelnen Provider modifiziertes Fritz-OS auf die Geräte gespielt.
Noch 20.000 Fritzboxen auf Lager
Geräte dieser Art können die Benutzer nach dem Wegfall des Routerzwangs auch in den Kabelnetzen verwenden. Provider Unitymedia, der inzwischen von Vodafone übernommen wurde, tauscht seit einiger Zeit die 6490er-Geräte gegen neuere 6591er aus, damit die Benutzer auf den neuen Standard Docsis 3.1 umsteigen können.
Bis zur Entscheidung des Landgerichts München hatte Woog schon rund 10.000 Exemplare der Kabelrouter verkauft haben. Aktuell sollen sich noch 20.000 davon im Lager des Händlers befinden.