Im Fall unserer Mandantschaft hat das in erster Instanz zuständige Landgericht nun einen Vergleich im mittleren fünfstelligen Bereich vorgeschlagen.
Zuvor hatte der vom Gericht bestellte Sachverständige das Vorliegen von Aufklärungs- und Befunderhebungsfehlern im Zusammenhang mit einer gynäkologischen Operation bestätigt. Unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage, sowie des nicht unerheblichen Leidenswegs unserer Mandantschaft erfolgte sodann der og. Vergleichsvorschlag, der ein Schmerzensgeld, sowie den Ersatz von Erwerbsminderungs-und Haushaltsführungsschäden und einen Pauschalbetrag für mögliche künftige Schäden umfasst.
Der Vorschlag muss nun von beiden Seiten geprüft werden. Wir gehen aber von einem zeitnahen und für unsere Mandantschaft zufriedenstellenden Ende des Verfahrens aus.