Ende Mai entschied ein US Berufungsgericht in Kalifornien, dass die Gerichte in San Fransisco für die Klage der Angehörigen der in Argentinien verschwundenen Daimler-Gewerkschafter zuständig sind. Die Daimler AG muss nun sich auf einen Zivilprozess vorbereiten. Es geht um “crimes against humanity” – Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht verjähren. Es geht um Beihilfe zum Mord an ihren Betriebsaktivisten in den Jahren 1976 und 77, als in Argentinien eine Militärdiktatur herrschte. Mit der Entscheidung wurde die schwierigste juristische Hürde genommen, nämlich die geografische Zuständigkeit – eine Ohrfeige für den Konzern.[...]
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