Im Fall gegen Dr. Axel Werzinger hat das Landgericht nun dem Beweisantrag gegen den Arzt stattgegeben.
Wie berichtet, steht der Arzt im Verdacht, einen jungen und ehemals sehr sportlichen Patienten irreparabel durch seinen Eingriff am Sprunglenk geschädigt zu haben, indem er das vor dem Eingriff intakte untere Sprunggelenk geschädigt hat, um einen – im Übrigen vermutlich nicht operationswürdigen – kleinen Defekt im oberen Sprunggelenk zu erreichen (welchen er aber Nachbefunden zufolge gar nicht erreicht hat). Das Sprunggelenk musste nun versteift werden; der junge Mann ist auf Lebzeit geschädigt.
Nun wird sich ein Gerichtsgutachter der Sache annehmen und prüfen, ob Dr. Werzinger gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat.
Last updated by Thorsten Hagemann at 30. Oktober 2013.