Gerhard Ittner: das Lügenmärchen “NSU” – ein Sargnagel für das BRD-Regime?

Erstellt am 22. August 2012 von Julius Hensel

von Gerhard Ittner

Nach sieben süßen Jahren Ruhe von mir konnten sich die Intelligenzbestien der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in ihrem kleinkarierten Verfolgungshaß gegen politisch Andersdenkende nicht zurückhalten, einen Europäischen Haftbefehl gegen mich zu erlassen – zur reinen Meinungsverfolgung nach meinen gewaltlosen persönlichen Äußerungen zu Fragen der Politik und der Geschichte. Das ganze BRD-Regime wird sich daran die Finger verbrennen!

Meinungsverfolgung ist ein Verbrechen gegen den Artikel 19 der Menschenrechtskonvention. Ganz klar! Dieser Artikel 19 läßt mit uninterpretierbarer Eindeutigkeit keine strafrechtliche Einteilung in „richtige“ und „falsche“, in „erlaubte“ und „verbotene“ Meinungsäußerungen zu. Vor Jahresfrist wurde dieser Sachverhalt durch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen bei seiner 102. Tagung in Genf nochmals bekräftigend betont in seiner für alle Unterzeichnerstaaten der Konvention – also auch für die BRD – unbedingt rechtsverbindlichen Entscheidung (Absatz 49, CCPR/C/GC/34).

Durch diesen Beschluß von höchster Stelle ist das ohnehin per se antirechtsstatliche Sondergesetz zur selektiven politischen Meinungsverfolgung § 130 als bereits bei seiner Einführung mit der Menschenrechtskonvention unvereinbar festgestellt. Der Europäische Haftbefehl gegen mich zur Meinungsverfolgung durch die BRD ist ein Verbrechen gegen die Menschenrechtskonvention und eine schwere Mißachtung des jüngsten Beschlusses des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen! Dagegen werde ich rechtlich vorgehen. Wenn es ein muß, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den Vereinten Nationen selber. Man kann nicht dem in China wegen seiner Meinungsäußerungen verfolgen Liu Xiaobo den Friedensnobelpreis verleihen, aber die Meinungsverfolgung des BRD-Regimes gegen seine Dissidenten zulassen!

Zur Erinnerung: In der BRD ist der unterdessen 76-jährige Horst Mahler mit fast 13 (dreizehn!) Jahren Haft zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt als Liu Xiaobo in China – nur wegen seiner persönlichen Meinungsäußerungen! (Dafür gehen „Migranten“ in der BRD für das Totschlagen von Deutschen immer öfter straffrei aus).

Beklemmend ist auch, wie die Ermittler der Sonderkommission „Bosporus“ feige schweigen zum Lügenmärchen „NSU“, obwohl sie nach einem Jahrzehnt intensivster Ermittlungsarbeit doch ganz genau wissen, daß hinter den „Döner-Morden“ ganz und gar kein an Absurdität seiner Inszenierung nicht zu überbietender „NSU“ steht, sondern internationale Drogenkriminalität und Geheimdienstkreise stehen, sowie übergeordnete Vertuschungsinteressen dieser wahren Hintergründe. Als deutsche Polizeibeamte, als vermeintlich unbestechliche Männer von Recht und Gesetz, schweigen sie doch wie gedungene Mitwisser still und lassen es geschehen, daß unschuldige Menschen verdächtigt werden, verleumdet werden, verfolgt werden, ins Gefängnis gesperrt werden, obwohl diese Polizeibeamten durch ihre jahrelangen Ermittlungen ganz genau wissen, daß das mit der „NSU“ eine von vorne bis hinten erstunkene Lüge ist, daß die „Döner-Morde“ einen ganz anderen Hintergrund haben. Sie wissen, daß die Falschen verdächtigt werden, die Falschen im Gefängnis sitzen; sie wissen, daß das alles so inszeniert ist, um die wahren Täter zu decken und um ein Haßklima gegen alle noch immer deutschdenkenden Deutschen zu schaffen. Deutsche Polizisten – sie wissen es genau, doch sie schweigen feige still. Oder sind sie womöglich gar dazu gedungen?
So oder so, sie haben kein Rückgrat. Lieber lassen sie sich mit ihrer jahrelangen Ermittlungsarbeit öffentlich als kriminalistische Pausenclowns, als die allergrößten unfähigen Idioten hinstellen, als daß sie aufrecht Charakter zeigen, unbestechliche Beamtenehre und Pflichtbewußtsein zeigen und endlich vor dem Deutschen Volk, das sie bezahlt, die Wahrheit offenbaren über das, was sie in zehn Jahren fachkundiger akribischer Ermittlungsarbeit herausgefunden haben über die tatsächlichen Hintergründe der „Döner-Morde“ – denn dann würde das Lügenmärchen vom „NSU“-Terror platzen!

Es stinkt doch zum Himmel, daß eine an Hirnrissigkeit des Machwerks nicht zu überbietende angebliche „Bekenner-DVD“ die erdrückende Beweislast von über zehn Jahren akribischer Ermittlungsarbeit einer Sonderkommission hochkarätiger Spezialisten mit einmal völlig über den Haufen werfen soll. Noch dazu diese hanebüchene „Bekenner-DVD“ während des Brandes nie und nimmer in der Wohnung gewesen sein konnte, wo man sie dann gefunden haben will, da sie bereits bei einer wesentlich geringeren Hitzeentfaltung als der des heftigen Wohnungsbrandes völlig unbrauchbar geworden wäre, die diese Plastikscheibe zerstören mußte.
Auf das Sachverständigengutachten bei der Beweiserhebung vor Gericht darf man gespannt sein!

Genausogut könnte man behaupten, man habe in der Asche eines Lagerfeuers ein Blatt Papier gefunden, das bereits dort gelegen haben soll während das Feuer lichterloh brannte. – Und das mit der „Bekenner-DVD“, mit der auch sonst so gut wie alles nicht stimmt, ist nur einer der unglaublichen Widersprüche dieser inszenierten Geschichte für Bildzeitungs- und Spiegelleser, für die Dümmsten der Dummen.

Für wie blöd hält dieses Regime die Menschen denn, um ihnen ein solches Lügenmärchen vom „NSU“ aufzutischen?

Das sieht doch jeder nicht ganz auf den Kopf Gefallene, daß da hinten und vorne nichts stimmt. Einerseits werden in den Verfassungsschutzämtern in hektischen Nacht- und Nebelaktionen stapelweise hochbrisante Beweismittel vernichtet, andererseits fälscht und hinterlegt man ersichtlich selbstgefertigte Beweismittel derart himmelschreiend einfältig und offensichtlich, daß es selbst dem lausigsten Kriminalromanschreiber peinlich wäre, mit einer solchen Geschichte daherzukommen. Hierin gleichen sich die selbstgemachten Inszenierungen „NSU“ und 9/11 aufs Haar.

Wie glauben diese Lügen-Gangster denn, die Beweisaufnahme und die Beweisanträge einer einigermaßen fähigen Verteidigung vor Gericht zu überstehen? Auch müssen dort selbstverständlich u.a. die Ermittler der Sonderkommission „Bosporus“ als Zeugen gehört werden. Und da würde ich trotz allem nicht darauf wetten, daß diese sich vor Gericht mit ihrer über zehnjährigen kriminalistischen Arbeit als die allerdümmsten Deppen hinstellen lassen, die von einer DVD mit Paulchen Panther der unsäglichsten beruflichen Unfähigkeit überführt und der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Und wenn einer kippt, kippen alle!

Bislang erwiesen sie sich zwar durch ihr feiges Schweigen, das vor allem auch ein verantwortungsloses Schweigen ist, als rückgratlos, aber bis zum Prozeß wir der Zusammenbruch der BRD noch weiter fortgeschritten, und ihr Untergang immer deutlicher absehbar sein. So daß sie sich spätestens dann wohl schon Gedanken machen werden, was mit solchen wie ihnen nach dem Untergang der BRD geschehen wird, in einem wieder freien, selbstbewußten und selbstbestimmten, in jeder Hinsicht souveränem rechtsstaatlichen Deutschland des Deutschen Volkes.

Eines ist sicher: Dieses neue Deutschland wird keine Polizeibeamten wollen und brauchen und sie deshalb auch nicht in den Dienst übernehmen, und wird ihnen auch keine Pensions- noch sonstigen Versorgungsansprüche gewähren, die im untergegangenen antideutschen Regime vom Geld des Deutschen Volkes finanziert über zehn Jahre offensichtlich nur ungereimten Blödsinn ermittelt haben, den ein unversehrt aus der Feuerhölle auferstandenen Paulchen Panther auf einer kleinen Kunststoffscheibe im Handstreich als irrelevant beiseite wischt. Es wird erst recht keine solchen brauchen und schon gar nicht wollen, die vielleicht gute Arbeit geleistet hatten, aber dann plötzlich über ihre Ermittlungsergebnisse korrupt und feige schweigen; und die deshalb schweigen, damit ein bankrottes Regime vor dem Abgrund politisch unbequeme aber unschuldige Menschen kriminalisieren und unter Generalverdacht stellen kann, nach Belieben ins Gefängnis sperren kann – und um die wahren Hintergründe der „Döner-Morde“ damit zu vertuschen und die wahren Täter zu decken.

Das sind Polizeibeamte!… Doch diese Damen und Herrschaften werden sich noch umschauen NACH dem Ende der BRD, wenn in einem freien und deutschen Deutschland wieder wirklich Gesetz und Rechtsstaatlichkeit im Namen des Deutschen Volkes und ausschließlich für die Interessen dieses Deutschen Volkes herrschen. – Und dieses Ende der BRD ist nah. Es kommt unaufhaltsam näher. Und zwar mit Riesenschritten – die jetzt von Tag zu Tag größer werden!

Umschauen werden sich dann auch die Damen und Herren fälschlicherweise so bezeichneten „Verfassungsrichter“. (Fälschlicherweise deshalb, da dem Deutschen Volk die Verfassungsgebung in freier Selbstbestimmung nach Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bis heute vorenthalten wird. Die BRD hat also keine Verfassung, sondern nach wie vor lediglich ein ihr unter Fremdbestimmung gegebenes Besatzungsstatut „Grundgesetz“. Dieses Grundgesetz selbst bestimmt durch Eigendefinition im Artikel 146 klar, daß es sich bei ihm um KEINE Verfassung handelt). Denn was sich diese wie aufgezeigt falschen „Verfassungsrichter“ nicht nur im Hinblick auf den Ausverkauf der Souveränitätsrechte des Deutschen Volkes, sondern unterdessen auch im Hinblick auf den „NSU“-Megabetrug leisten, das ist ungeheuerlich“ Es war ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates, es war eine (weitere!) brutale Vergewaltigung des Grundgesetzes durch die in den roten Roben, daß sie es zugelassen haben, daß ein Staatsakt (!) für die vermeintlichen Opfer des nach wie vor letztendlich nur behaupteten „NSU“-Terrors durchgeführt wird, BEVOR ÜBERHAUPT EINE GERICHTLICHE UNTERSUCHUNG DARÜBER STATTGEFUNDEN HAT!

Das ist ein absolut unmögliches Verfahren! Unter den gleichen unmöglichen Bedingungen, ohne vorhergehende gerichtliche Untersuchung und rechtskräftiges Urteil, wurde den Angehörigen der vermeintlichen Opfer des eben nur in absurdester Weise behaupteten „NSU“-Terrors Geld des Deutschen Volkes zur sogenannten Entschädigung übereignet. (Doch was ist mit den ungezählten deutschen Opfern der tatsächlichen, der vielhunderttausendfachen ungehemmten gewaltbrutalen Ausländerkriminalität?). Das ist unerträglich! Das ist nicht nur ein Schlag und ein Spucken ins Gesicht des Rechtsstaats – das ist ein Verbrechen gegen den Rechtsstaat, ein Verbrechen gegen das Grundgesetz, ein Verbrechen gegen das Deutsche Volk!

Da gibt es für die sowieso nur sogenannten Verfassungsrichter keine Ausrede. Nicht jetzt, und erst recht nicht NACH dem Ende der BRD.

Das sind Rechtsprofessoren, das wollen Ausnahmejuristen sein, oberste Hüter des Rechtsstaats – die müssen das wissen, daß es so nicht geht!

Und sie wissen es auch! Es liegt auf der Hand: Nach dieser denkbar schwerwiegendsten Form der Vorverurteilung durch deinen Staatsakt (!) mit einer eindeutigen Schuldzuweisung vor einer gerichtlichen Prüfung ist die Durchführung eines unbefangenen rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens zum Fall „NSU“ unmöglich geworden. Kein Staatsanwalt, kein Richter kann unter diesem ungeheuren präjudizierten Druck jetzt noch zu einem unbefangenen, zu einem anderslautenden Urteil kommen. Andernfalls würden diese die BRD einschließlich der das zugelassen habenden „Verfassungsrichter“ des verbrecherischen Handelns und des Hochverrats an der Rechtsordnung des Grundgesetz überführen.

Nach der Vorverurteilung durch einen Staatsakt (!) ist kein unbefangenes rechtsstaatliches Gerichtsverfahren durch staatsangestellte Staatsanwälte und Richter mit staatsangestellten Polizisten als Zeugen mehr möglich! Das „NSU“-Verfahren ist geplatzt! Alle inhaftierten Beschuldigten müßten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen umgehend freigelassen werden.

Aber vielleicht war das Platzenlassen des aus der Sicht der Lügner „drohenden“ „NSU“-Prozesses ja die Absicht des Staatsaktes. Die Kriminalisierung und Diskriminierung der deutschdenkenden Deutschen hat man durch unterdessen fast ein Dreivierteljahr politisch und medial hochgepeitschter „NSU“-Hysterie erreicht. Ein unabhängiges Gerichtsverfahren mit umfassender Beweiserhebung würde unweigerlich zum Desaster für das hanebüchene Lügenmärchen vom „NSU“ führen. Und das wäre der Supergau fürs Regime – Also ist ganz klar, daß dieses gar kein Interesse an der Durchführung eines für es derart risikobehafteten Gerichtsverfahrens haben kann.

Durch ein geplatztes Verfahren muß man vielleicht drei oder vier – sowieso unschuldige – Menschen freilassen, kann aber dafür weiterhin am „NSU“-Märchen festhalten, um damit im „Kampf gegen Rechts“ die Meinungsfreiheit für das Deutsche Volk immer mehr abzubauen und zur Hatz aufzurufen gegen alle Deutschen, die mit mißliebiger Kritik an der antideutschen Volksvernichtungspolitik der BRD auffällig werden.
Ja, so bekommt das Ganze einen Sinn.
Allerdings wirft das eine sehr schwerwiegende, eine erschütternde neue Frage auf: Zweifellos war die Vorverurteilung durch einen Staatsakt, bevor überhaupt ein unabhängiges rechtsstaatliches Gerichtsverfahren stattgefunden hat, ein schweres Verbrechen gegen den Rechtsstaat, ein hochkrimineller Akt gegen die Rechtsordnung des Grundgesetzes. – Aber haben die das zulassenden sogenannten Verfassungsrichter dieses Verbrechen lediglich ignoriert, was schlimm genug wäre, oder waren sie womöglich in Absprache zum Stillhalten direkt daran beteiligt? Denn soll man von Rechtsprofessoren, von Ausnahmejuristen, wirklich annehmen, daß diese nicht wissen, daß es rechtsstaatlich absolut unmöglich ist, vor der Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens eine Vorverurteilung durch einen Staatsakt und staatliche Entschädigungszahlungen vorzunehmen?

Deutsches Volk: Diesen „Verfassungsrichtern“ ist vor der lückenlosen Aufklärung des schrecklichen Verdachts, den ganz alleine sie selber zu verantworten haben, nicht mehr zu trauen!

Wenn aber nun ein solcher, durch die Sachlage sehr drückend belegter Verdacht gegen die Höchstrichter eines Landes besteht, was ist dann zu tun, um in diesem Fall eine unabhängige Rechtsstaatlichkeit zu dessen Überprüfung herzustellen? – Dann muß eben eine unabhängige europäische Untersuchungskommission mit der Prüfung dieses ungeheuerlichen Falles beauftragt werden, in Sonderheit der Rolle der Bundesregierung und der Bundesverfassungsrichter.

Ich rate den Anwälten der Beschuldigten im „NSU“-Verfahren dringend, unter Geltendmachung des hier Dargelegten eine solche unabhängige europäische Untersuchungskommission einzufordern. Die Verdachtsmomente gegen den BRD-Apparat, gegen die Bundesregierung und insbesondere auch gegen die sogenannten Verfassungsrichter sind erdrückend!

Darüberhinaus appelliere ich an alle Deutschen, gleichgerichtete Anzeigen gegen die Bundesregierung und die sogenannten Verfassungsrichter zu erstatten. Mit dem vorverurteilenden Staatsakt und den staatlichen Entschädigungszahlungen mit dem Geld des Deutschen Volkes bevor überhaupt ein ordentliches Gerichtsverfahren stattgefunden hat, wurde ein allerungeheuerlichstes Verbrechen gegen den höchsten Souverän des Staates, gegen den Rechtsstaat und die Rechtsordnung des Grundgesetzes begangen! Es reiht sich nahtlos ein in die allgemeine antideutsche Vernichtungspolitik der BRD zur Abschaffung Deutschlands und des Deutschen Volkes. Da es sich um ein Verbrechen ganz unmittelbar gegen den Rechtsstaat und die grundgesetzliche Ordnung handelt, sind alle Deutschen zur Anzeige nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet! Jeder einzelne von Euch ist jetzt mit ernster Mahnung aufgerufen, in der Pflicht seinem vor der Abschaffung stehenden Volk und Vaterland gegenüber.

Wir wollen doch mal sehen, wie jenen Herrschaften die Muffe gehen wird, wenn jetzt dieserart die Anzeigenflut einsetzt: tausendfach, hunderttausendfach und dann vielleicht millionenfach. So können wir, das Deutsche Volk, und kann jeder einzelne von uns, dieser Clique auch endlich ganz deutlich zeigen, wie sehr wir sie für alle Zeiten satt haben, wie sehr wir jetzt entschlossen und bereit sind, sie genauso zum Teufel zu jagen wie 1989 die DDR!

WIR SIND DAS VOLK! Auf geht’s, Deutsche! – die Zeit ist reif!

Gerhard Ittner
Bürgerrechtler für die Meinungsfreiheit
Politisch verfolgter Dissident des BRD-Regimes
Im Gefängnis Beja, Portugal
29. Juli 2012