In der Schweiz ist es so, dass es, wenn es für ein Medikament, ein (einiges) günstigeres Medikament gibt, man für das verschriebene 20% Selbstbehalt zahlt, statt den normalen 10%.
Wenn ein Patient also so eines auf Rezept hat, wird er von uns in die Richtung informiert: “Von dem Medikament existiert ein günstigeres Generikum. Darf ich ihnen das abgeben? Es ist gleichwertig wie das aufgeschriebene und sie zahlen weniger Selbstbehalt.”
und was bekommen wir zu hören?
Einige Male: “Ja? Oh, gut, gerne.”
Aber mindestens so häufig:
- “Nein, ich will das, was der Arzt verordnet hat.”
- “Nein, ich will das richtige Medikament!”
- “Welches ist besser?” (Keines, gleichwertig bedeutet nicht anders)
- “Nein, ich vertrage keine Generika.” (Sicher. Nicht.)
- “Nein, ich bin allergisch gegen Generika!” (alle ? Blödsinn)
- “Nein, das letzte Generikum habe ich auch nicht vertragen.”
- “Ist das auch sicher dasselbe?”
Der Kommentar hier, auf den ich beim Rezepte kontrollieren gestossen bin, hat mich zum lachen gebracht:
Wahrscheinlich hält eher sie selber nichts von Generika – und dass die Apothekerin, die das aufschreibt so auch vermutet, sieht man am smiley dahinter.
Wenn der Arzt nicht will, dass etwas ersetzt wird, kann er nämlich auf’s Rezept schreiben: “sic” oder besser “aus medizinischen Gründen nicht ersetzen” – und dann steht bei uns im PC “Substitution abgelehnt durch Arzt”.
Auch wir in der Apotheke haben die Möglichkeit Substitutionen abzulehnen – zum Beispiel bei kritischen Wirkstoffen. Dann kann auch ich einen Austausch ablehnen. Dann ist es im Sinne des Patienten. Wenn ich allerdings frage und ein Generikum anbiete, dann geht das im Normalfall ohne Probleme.
Mehr Infos zu Generika:
Generika – eine Betrachtung (1)
Generika – eine Betrachtung (2)
Generika – eine Betrachtung (3)