Während es zu einer diplomatischen Eiszeit zwischen Indonesien und Australien kam, weil der australische Geheimdienst das Telefon des indonesischen Präsidenten ausspionierte, ticken in Deutschland die Uhren anders.
Skandalös ist nicht nur, dass die Regierung weiterhin abwiegelt und selbst nach dem Ausspionieren des Handys der Bundeskanzlerin kein deutliches Wort Richtung Washington schickt; nun ist auch der Generalbundesanwalt in der NSA-Affäre eingeknickt.
Die ZEIT schreibt: »Aus Rücksicht auf die Beziehung zu den USA sieht Generalbundesanwalt Range offenbar von einem Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ab« und nennt das einen Fehler.
Dabei gäbe es mindestens zwei gute Gründe für die Bundesanwaltschaft zu ermitteln: »erstens die massenhafte Ausspähung der Kommunikation von Millionen Bundesbürgern und zweitens die Überwachung des Handys von Angela Merkel.«
Der Generalbundesanwalt Harald Range ist der Auffassung, durch Nichtermittlungen einen politischen Schaden von der Bundesrepublik abwenden zu können (er beruft sich dabei auf Paragraf 153d der Strafprozessordnung).
Dabei läßt er völlig außer Acht, dass genau der politische Schaden schon längst eingetreten ist. Unter anderem auch durch die bisherige Untätigkeit der deutschen Regierung. Und nun auch: der deutschen Justiz.
Ich muss mal kurz liebermännen: ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.
Nic