Generalbundesanwalt: §153d schützt NSA vor Ermittlungen

Der Generalbundesanwalt kann von der Verfolgung von Straftaten ... absehen, wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen.
§153d Strafprozeßordnung (Link)
Die Frage, ob Deutschland aus den Hinweisen von Edward Snowden irgendeine juristische Konsequenz -z. B. ein Ermittlungsverfahren gegen Geheimdienste- ziehen wird, hat Generalbundesanwalt Harald Range diese Woche im Dradio beantwortet: Link
Harald Range: Diese Frage wird man dann stellen, wenn wir die Frage des Paragrafen 153 d prüfen, nämlich der schwerwiegenden Nachteile für die Belange der Bundesrepublik Deutschland. Und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger auch im Ausland ist natürlich auch ein ganz wesentlicher Belang, den wir dabei mit einbeziehen.
Ranges Behörde ermittelt nicht. Sie beobachtet. Bzw. sie gibt den Beschuldigten Zeit für Antworten, die "Nachteile" für unsere Belange berühren könnten... Man könnte auch sagen: Zeit zu prüfen, ob wir nicht erpressbar sind. Zum Bespiel durch Entzug von Informationen.
Range selbst räumt dies im Interview ein:
Harald Range: Das, was wir in der Zusammenarbeit von amerikanischen Erkenntnissen profitieren, und da haben wir in der Vergangenheit profitiert in Afghanistan, insbesondere zum Schutz der deutschen Soldaten, indem rechtzeitig Warnhinweise gegeben wurden, und in unserem Inneren eben auch im Bereich der Strafverfolgung gegen Terroristen aus dem Bereich der religiös übersteigerten Dschihadbewegung. Und das hatte ja auch zu Erfolgen geführt. Ich denke nur an das Sauerland-Verfahren, das auch wesentlich auf Hinweise von unseren Diensten herrührt, die ihrerseits wiederum Hinweise von den Amerikanern bekommen haben.
Hier räumt er den Nutzen ein, den die enge Zusammenarbeit der beiden Dienste schon gehabt hat. Auch dass in der Vergangenheit schon einmal eine Ermittlung oder Anklage gegen syrische Agenten fallen gelassen wurden, um die Bundesrepublik zu schützen, räumt er in dem Interview ein.
Das muss man erst mal sacken lassen. Es besagt nämlich, dass wir nicht nur bei der Gesetzgebung, in öffentlichen Sitzungen des Parlamentes zwischen Freiheit und Sicherheit abwägen müssen. Neu hinzu kommt, dass es bei bestehenden Gesetzen eine geheime Abwägung gibt, ob ihre Anwendung "die Belange der Bundesrepublik berührt". Das heißt, wir wägen Sicherheit auch gegen Legalität ab. Gesetze gelten nicht, wenn jemand (wer eigentlich?) "Belange der Bundesrepublik" feststellt.
Ich hätte dies bei existenziellen Fragen auch vermutet. Aber als normaler Modus unserer Zusammenarbeit mit "befreundeten" Staaten nicht. Es räumt unserer Regierung und ihren Behörden die Möglichkeit ein, erpressbar zu sein.
Bundeskanzler Schmidt betonte in den 70ern in Richtung RAF stets, die Regierung sei nicht erpressbar. Da hat er offenbar nicht die Wahrheit gesagt..

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