Gemeinsam Leben retten darum bei Staubildung Rettungsgasse bilden

Von Peter

Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. Rettung, Feuerwehr und Polizei kommen um bis zu vier Minuten schneller zum Unfallort. Verletzte werden rascher versorgt und ihre Überlebenschancen steigen um bis zu 40 Prozent.

Bei einem Unfall können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Kostbare Zeit, die Einsatzkräfte jetzt oft im Stau verlieren. Einsatzfahrzeuge müssen sich ihren Weg erst durch verstellte Spuren bahnen – oder über den Pannenstreifen, der oft durch defekte Fahrzeuge blockiert oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichmöglichkeit verwendet wird. Die Rettungsgasse bringt Rettung, Feuerwehr und Polizei jetzt schneller voran, um gemeinsam Leben zu retten.

 Bei Staubildung oder stockendem Verkehr ordnen sich alle Verkehrsteilnehmer am linken bzw. rechten Fahrbahnrand ein. So entsteht zwischen den Fahrspuren eine lebensrettende Gasse, die eine freie Zu- und Durchfahrt für Einsatzkräfte gewährleistet. Wichtig dabei ist: Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen der Rettung, Feuerwehr, Polizei sowie des Straßen- und Pannendienstes befahren werden.

Die Rettungsgasse ist auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen immer dann Pflicht, wenn der Verkehr zum Stillstand kommt. Ob Unfall oder Verkehrsüberlastung – mit der Bildung einer Rettungsgasse wird sowohl eine freie Zufahrt zum Unfallort als auch eine freie Durchfahrt für Notfälle wie Kranken- und Patiententransporte sichergestellt.

Die Rettungsgasse ist ein klares, einfaches System, das Leben rettet. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zur Straße am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Autobahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Zur Bildung einer Rettungsgasse – und nur dafür – darf und soll auch der pannenstreifen genützt werden.

Grundsätzlich gilt: Bilden Sie eine Rettungsgasse lieber zu früh als zu spät und jedenfalls, sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein baldiger Stillstand droht. Übrigens: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, so müssen Sie mit der Rettungsgasse beginnen. Sollte eine Rettungsgasse aus Platzgründen nicht möglich sein, beispielsweise im Baustellenberiech oder in einem schmalen Tunnel, gilt wie bisher: Einsatzfahrzeugen ist bestmöglich Platz zu machen.

Mit der Einführung der Rettungsgasse wird einem langjährigen Wunsch der Rettung, Feuerwehr und Polizei sowie Autofahrerclubs Rechnung getragen – für die ist die neue Verkehrsordnung eine echte Erleichterung. Doch die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Verantwortung wahrnehmen. Helfen auch Sie mit, Leben zu retten!

Anbei ein Video zur Erklärung bzw. zum besseren Verständnis der Rettungsgasse: