GEMA gewinnt vor Gericht gegen YouTube

GEMA vs YouTube

Gestern hat das Landgericht Hamburg zugunsten der GEMA entschieden. Diese hatte gegen die Verbreitung von 12 Musikstücken auf dem Onlineportal YouTube geklagt. Das Video-Portal muss nun insgesamt sieben Musikstücke entfernen. Bei den restlichen fünf Stücken konnte nicht geklärt werden, ob die Titel erneut auf der Plattform landeten. Außerdem entschied das Gericht, dass You-Tube eine sog. Störer-Haftung trage, d.h. es ist mitverantwortlich (aber nicht alleinverantwortlich) für das Verhalten der User. Sollten Zuwiderhandlungen erkannt werden, droht YouTube pro Fall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000€ oder alternativ eine Ordnungshaft für sechs Monate. Die GEMA erhofft sich durch den Streit vor Gericht einen Präzedenzfall für die Haftung von Plattformbetreibern in Deutschland. Google kann aber noch Revision einlegen.

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