Gema-Gebühren für DJs – Wann Lizenz für öffentliche Musik anmelden?

Gema-Gebühren für DJs – Wann Lizenz für öffentliche Musik anmelden? Als Hobby-DJ ist die Welt noch in Ordnung. Du lebst deine Leidenschaft für gute Musik aus. Und musst dir um nichts anderes Gedanken machen.

Vor deinem ersten öffentlichen Auftritt ändert sich viel. Plötzlich will jeder Geld von dir haben, das Gewerbeamt, das Finanzamt und die Gema. Wie du deine DJ-Tätigkeit als Gewerbe anmeldest, habe ich hier beschrieben.

Um die Gema und die Musik-Lizenzierung geht es in diesem Blogpost, als weiteren geschäftlichen Teil des DJings.

Gema DJ-Lizenz in 5 Minuten bekommen

Hast du nicht viel Zeit und willst zur Gema nur wissen, was du als DJ tun sollst?

Rufe beim Kundenservice der Gema an,
unter der Telefonnummer 030 588 58 999

Eine freundliche Sachbearbeiterin wird dir ein paar Fragen stellen. Dann bekommst du einen Vertrag über den Tarif VR-Ö zugeschickt. Diesen Vertrag unterschreibst du und schickst ein Exemplar zurück an die Gema. Fertig.

  1. Oder du rufst die Gema-Webseite auf
  2. Lade dort die PDF-Datei „Fragebogen Discjockeys" als Vertragsentwurf herunter

Das Formular füllst du aus und schickst den Vertrag an:

Beachte bitte, dass im Formular noch der alte Preis mit 59 Euro steht.

Richtiges Gema Formular ausfüllen

Auf der Webseite findest du das passende Formular nur über Umwege. Bis Juli 2016 war der Ablauf soagr noch komplizierter, weil du für jedes Bundesland die richtige Gebietsdirektion auswählen musstest.

Klicke auf der Gema-Webseite auf den Button „Preis berechnen & Musik anmelden". Anschließende öffnet sich ein Tarif-Rechner.

Wähle im Rechner den Tab „Dauerhaft". Klicke dort auf den Button „Selbst erstellte Kopien" und wähle anschließend „Wiedergabe bei Dritten".

Daraufhin wird dir der richtige Tarif „VR-Ö I. 2b Jahr" angezeigt. Als Datum gibst du nun den 1. Januar des aktuellen Jahres an. Wähle 500 Vervielfältigungsstücke als Anzahl. Danach klickst du auf weiter und musst dir ein Nutzerkonto anlegen.

Wähle im Rechner den Tab „Dauerhaft". Klicke dort auf den Button „Selbst erstellte Kopien" und wähle anschließend „Wiedergabe bei Dritten".

Daraufhin wird dir der richtige Tarif „VR-Ö I. 2b Jahr" angezeigt. Als Datum gibst du nun den 1. Januar des aktuellen Jahres an. Wähle 500 Vervielfältigungsstücke als Anzahl. Danach klickst du auf weiter und musst dir ein Nutzerkonto anlegen.

Pauschale für die öffentliche Wiedergabe

Als Pauschale kostet deine DJ-Lizenz 69 Euro pro Jahr. Dafür sind 500 Kopien pro Jahr lizenziert. Somit musst du dir nie wieder Gedanken machen, ob du dich bei der Gema anmelden solltest. Denn in Zukunft bist du 100 % legal unterwegs.

Gema-Gebühren für DJs – Wann Lizenz für öffentliche Musik anmelden?

Seitdem ich den Pauschalvertrag abgeschlossen habe, muss ich mir keine Sorgen mehr machen, ob ich eine CD kopieren darf oder ob meine iTunes-Musik auf dem USB-Stick eine Kopie für die öffentliche Wiedergabe ist.

Es ist wirklich so einfach. Und damit könnte ich diesen Blogpost bereits beenden und dir einen schönen Tag wünschen.

Allerdings kenne ich die Gehirnwindungen der DJs. Schließlich suchte ich selbst jahrelang einen Ausweg, um mich gegen die zusätzlichen Gema Gebühren zu wehren.

Wer muss Gema Gebühren bezahlen, DJ oder Veranstalter?

Grundsätzlich fragte ich mich, warum ich als DJ eine weitere Lizenzgebühren bezahlen muss?

  • Discotheken, Clubs und Veranstalter müssen sowieso schon so viel Gema-Gebühren bezahlen.Dann muss ich sicher nicht doppelt bezahlen? Oder doch?
  • Warum soll ich doppelt bezahlen, wenn ich Musik kaufe und nicht klaue?Meine Musik kaufe ich ganz offiziell bei diesen Plattenläden. Für diese Verkäufe werden bereits Gema-Gebühren abgeführt. Ist diese Lizenzierung nicht ausreichend genug?
  • Zu meinen Partys kommen nur Freunde, das sind keine öffentlichen Feiern! Also muss ich keine Gema-Gebühren bezahlen. Oder doch?

Deshalb beschreibe ich, was ich in den letzten drei Jahren über Gema-Gebühren für DJs gelernt habe.

Warum muss ich zusätzliche Gebühren an die Gema bezahlen?

Ob du dich als DJ bei der Gema anmelden musst, hängt von zwei Voraussetzungen ab:

  1. Spielst du bei öffentlichen Veranstaltungen?Nicht jede Party gilt als öffentliche Veranstaltung. Zum Beispiel ist jede Hochzeit und jede Geburtstagsparty eine private Veranstaltung. Damit entfällt das Kriterium der öffentlichen Wiedergabe.

    Legst du ausschließlich bei privaten Feiern auf, wie Hochzeiten und Geburtstage, dann musst du keinen Vertrag mit der Gema abschließen.

    Das gilt auch, wenn bei einer großen Hochzeitsfeier 600 Gäste eingeladen sind und dort 20 Bedienungen arbeiten. Die Anzahl der Gäste, Bedienungen und Techniker spielt keine Rolle.

  2. Verwendest du Kopien?In vielen Fällen kannst du davon ausgehen, dass die Musik auf deinem Laptop als Kopie gilt. Sobald du eine Musikdatei auf einen USB-Stick kopierst oder Musik von selbst gebrannten CDs abspielst, verwendest du Kopien. Diese Kopien musst du bei der Gema lizenzieren.

Kannst du beide Fragen mit Ja beantworten, musst du deine Musik bei der Gema lizenzieren. Falls du für deine Gigs nur eine Frage mit Ja beantwortest, hast du einen Ausweg gefunden.

Auswege suchen und eine Ausnahme nutzen

Ich wollte über der Kopien-Diskussion der Gema stehen. Also kopierte ich eben gar keine Musik mehr. Damit ich garantiert keine Kopien spiele, spielte ich nur mit Original-Vinyls und gekauften Maxi-CDs.

Während alle anderen DJs längst mit Laptop aufgelegt haben, versuchte ich die Kopien-Regelung zu umgehen. Das war mein vermeintlicher Ausweg aus dieser schreienden Ungerechtigkeit.

Lieber schleppte ich meine Plattenspieler und zwei Kisten Schallplatten in die Clubs. Nur, um knapp 60 Euro Gema-Gebühren im Jahr zu sparen. So verbohrt kann wirklich nur ich sein.

Denn solange ich mit Original-Tonträgern auflege, muss ich meine Musik nicht nach DJ-Tarif VR-Ö lizenzieren, den die Gema im Jahr 2013 neu eingeführt hat.

Gema-Gebühren für DJs – Wann Lizenz für öffentliche Musik anmelden?

VR-Ö - Der Gema-Tarif für DJs

Die öffentliche Aufregung begann Ende des Jahres 2012. Damals kündigte die Gema an, von DJs eine Lizenzgebühr in Höhe von 13 Cent pro Lied zu verlangen. Darüber wäre die digitale Kopie eines Musikstücks für die öffentliche Wiedergabe lizenziert.

Seit Mai 2024 bietet die Gema eine Pauschale zu 64,70 Euro für 500 neue Songs pro Jahr an. Zuzüglich 7 % MwSt. ergibt das einen jährlichen Lizenzbetrag von 69,23 Euro.

Alle Lieder, die ich bereits in den Jahren zuvor lizenziert habe, muss ich nicht erneut bezahlen. Es wäre also wirtschaftlicher Schwachsinn diese Pauschale nicht zu nutzen.

Warum gibt es die Gema überhaupt?

Um zu erklären, was die Gema überhaupt macht, muss ich etwas ausholen.

Ganz kurz erklärt, die Gema sammelt alle Künstler-Honorare ein, wenn irgendwo Musik läuft. Das kann im Radio sein, als Hintergrundmusik im Supermarkt oder in deiner Discothek.

Alle eingesammelten Gelder werden nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die Künstler ausgezahlt. Die Gema arbeitet also stellvertretend für die Künstler, die dazu einen Vertrag mit der Gema abschließen.

Sehr wahrscheinlich kennst du die Gema von gesperrten Youtube-Videos. Diese beiden Organisationen konnten sich sehr lange nicht darauf einigen, wie viel Geld Youtube an die Gema pro Musikstück zu zahlen hat.

Also sperrte Youtube kurzerhand viele Videos. In Deutschland erschien stattdessen ein Hinweis, dass die Gema Schuld sei.

Gema-Gebühren für DJs – Wann Lizenz für öffentliche Musik anmelden?

In anderen Ländern einigte sich Youtube viel schneller mit der Verwertungsgesellschaft des Landes. Denn in jedem Land gibt es eine Organisation, die vergleichbare Dienstleistung erbringt, wie die Gema.

  • USA: BMI (Broadcast Music Incorporated), ASCAP (American Society of Composers), SESAC (Society of European Stage Authors and Composers)
  • Österreich: AKM, Austromechana
  • Niederlande: Stemra
  • IFPI, International Federation of the Phonographic Industry
  • BIEM, Bureau International des Sociétés Gérant les Droits d'Enregistrement et de Reproduction Mécanique

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Urheberrechtsgesetz.

Ein kurzer Ausflug in das Urheberrecht

Nehmen wir an, du komponierst ein Lied. Dazu feilst du monatelang an der Bassline, textest die Verse und Strophen und nimmst deinen Gesang auf. Du überlegst dir passende Noten für dein Lied und machst deine Musik zu einem kleinen Meisterwerk.

Diese Arbeit gehört dir. Das Urheberrechtsgesetz schützt dich nun, weil du ein Musikstück erschaffen hast, das es vorher noch nicht gab.

Damit dir niemand deine harte Arbeit klauen kann, gibt dir das Urheberrecht die Freiheit damit zu machen, was du willst. Du darfst deine Musik verschenken oder verkaufen. Du kannst sie auch einfach in der Schublade aufheben.

Ganz automatisch bist du zum Urheber eines Werkes geworden.

Das Urheberrecht wird in zwei Bereiche eingeteilt:

  1. Urheberpersönlichkeitsrecht
    Als Urheber darfst du bestimmen, was mit deinem Werk passieren darf. Dieses Recht lässt sich nicht auf andere Personen übertragen.
  2. Verwertungsrechte
    Als Urheber sollst du Geld mit deinem Werk verdienen können. Deshalb darfst du die Verwertungsrechte deines Werkes an andere Personen und Firmen übertragen.

Um diese Verwertungsrechte deiner Musik kümmert sich die Gema. Mit diesem Hintergrund verstehst du nun Gema als Abkürzung für „ Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte „.

Bis zu deinem Tod gehören dir diese Rechte. Zunächst soll niemand anders, als du selbst von deiner Arbeit profitieren. Und selbst 70 Jahre nach deinem Tod sollen deine Erben immer noch etwas von den Früchten deiner Arbeit haben.

Die Vorstellung finde ich sehr motivierend. Meine Kinder, Enkel und Urenkel werden entscheiden dürfen, was mit diesem Artikel auf dieser Webseite passiert.

Erst 70 Jahre nach meinem Tod darf dieser Blogpost von jedem frei kopiert werden, ohne Verwertungsrechte dafür bezahlen zu müssen. Dann wird der Text gemeinfrei werden, kann also von jeder Person kopiert werden.

Aber vielleicht siehst du dich noch nicht als Urheber. Das könnte sich sehr schnell ändern.

Urheber darf über Rechte bestimmen

Als die erste Person meine Ideen geklaut hat, änderte sich meine Einstellung zum Urheberrecht.

Plötzlich verstand ich den Schutz des geistigen Eigentums anderer Personen nicht mehr als Behinderung meiner Rechte. Sondern als mein Recht und Schutz meiner jahrelangen Arbeit gegenüber anderen.

So muss es Musikern gehen, wenn plötzlich das halbe Internet anfängt ihre Musik zu klauen. Statt Geld dafür zu bezahlen, zieht sich die Mehrheit der Leute einfach jeden Song kostenlos bei Youtube, Soundcloud oder dubiosen Blogs.

Die Lizenzgebühren, die sich aus dem Verwertungsrecht eines urheberrechtlich geschützten Werks ergeben, solltest du nicht unterschätzen.

Vielleicht werden dir die Dimensionen klar, wenn du an den Film „About a Boy oder: Der Tag der toten Ente" zurück denkst. Hugh Grant spielt darin den Berufssohn Will Freeman. Er lebt von den Lizenzgebühren eines Songs, den sein verstorbener Vater geschrieben hat.

In Deutschland sorgt die Gema sorgt dafür, dass Musiker und Produzenten für ihre Leistung bezahlt werden.

Wann ist eine Kopie eine Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe?

Obwohl ich das alle gewusst habe, hielt ich mich sehr lange mit der Kopien-Diskussion auf. In vielen Gesprächen mit DJ-Kollegen fiel mir auf, dass jeder die Tarifbestimmungen der Gema unterschiedlich interpretiert.

Im Grundsatz geht es um die Frage, was meint die Gema in den allgemeinen Bestimmungen des Tarifs VR-Ö mit diesem Satz: „Vervielfältigungsstücke, die bereits schon einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe benutzt werden."

Da ich alle meine MP3-Dateien bei Online-Shops wie Traxsource, iTunes, Juno und Beatport kaufe, ging ich davon aus, dass meine gekauften Songs „ordnungsgemäß lizenziert" sind.

Das würde auch stimmen, wenn ich die Musik direkt aus dem Download-Verzeichnis abspielen würde. Spielst du Musik aus dem gleichen Ordner ab, in das iTunes deine Musik geladen hat, gilt deine Musik nicht als Kopie für die öffentliche Wiedergabe.

Was ist eine Kopie?

Vor einigen Jahren zählte ich nach, wie oft ich eine MP3-Datei kopieren muss, bis ich sie zum ersten Mal live spielen kann: Sieben Mal.

Erstelle ich bereits eine Kopie, wenn ich am Computer die MP3-Tags ändere?

Mit DJ-Kollegen und EDV-Freaks diskutierte ich über Dateideskriptoren (engl. file handle) unterschiedlicher Betriebssysteme.

Laut Gema handelt es sich dabei nicht um eine Kopie: „Sofern Sie eine Datei innerhalb eines Datenträgers von einem Verzeichnis in ein anderes verschieben, handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung." (Quelle: Gema-FAQ)

Die technische Kopie einer Datei ist also nicht unbedingt ein Vervielfältigungsstück für die öffentliche Wiedergabe.

Welcher Gema-Typ bist du?

Sind meine Kopien jetzt „Vervielfältigungen zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe"? Ganz naiv würde ich das Bejahen.

Sicher kann ich jedoch nie sagen, wann eine Musikdatei als kopiert gilt. Denn der Begriff einer Kopie ist gar nicht so leicht zu fassen.

An einige Beispielen wird dies hoffentlich deutlicher. Dazu überlegte ich mir sechs Avatare, als Stellvertreter unterschiedlicher DJ-Typen:

1. Anfänger Alex

Ein Großteil der Plattensammlung stammt aus Blogposts mit DJ-Bootlegs, Youtube-Rips und Lieder die mit befreundeten Musikfans getauscht wurden. Alex geht es darum möglichst viel Musik zu sammeln.

Muss Alex Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, Zuhause werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

2. Privat Pia

Pia hat vor drei Jahren mit dem DJing angefangen. Mittlerweile hat sie einen DJ Laptop fürs Auflegen und kauft regelmäßig Musik bei iTunes und Beatport. Außerdem hat sie die CD-Sammlung eines älteren DJs „geerbt" und ein paar CDs ihrer Eltern mit in ihre Sammlung aufgenommen. Und natürlich greift sie auch auf ihre Musiksammlung mit 12.000 Songs aus den Anfangstagen zurück. Pia ist als DJane bei Geburtstagspartys ihrer Freunde unterwegs.

Muss Pia Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, weil sie nur bei privaten Partys auflegt.

Vorsicht: Sobald sich der erste Gig bei einer Ladeneröffnung, Modenschau oder in einer Bar ergibt, muss Pia ihre Musik lizenzieren.

3. Hochzeits Henri

Henri hat sämtliche Musik auf seinem Arbeits-Laptop gespeichert, die er jedes Wochenende für seine Hochzeits-Gigs verwendet. Seine Vinyl-Sammlung verstaubt im Keller, aus nostalgischen Gründen. Er hat sich sämtliche Musik über Sampler-CDs gekauft und alte Schallplatten teilweise digitalisiert, teilweise nachgekauft. Auf die illegal erworbenen MP3-Dateien seiner Anfängertage greift er kaum noch zurück, weil ihm die Tonqualität nicht mehr ausreicht.

Muss Henri Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, weil er ausschließlich bei Hochzeitspartys spielt. Hochzeiten gelten nicht als öffentliche Wiedergabe von Musik.

Vorsicht: Sobald Henri bei der ersten Firmenfeier oder dem ersten Volksfest auflegt, muss die Musik lizenziert werden.

4. Mobil Moritz

Moritz spielt vorwiegend Partymusik bei Volksfesten und Ballermann-Partys. Er ist bei vier DJ-Pools angemeldet, wo er sich die Partyhits gegen eine Jahresgebühr herunterladen kann. Außerdem tippt er für diverse DJ-Charts und wird von drei Promotionpools bemustert.

Die Top-40-Charts kauft er einzeln bei iTunes. Über seinen Laptop spielt er alle Musik direkt aus dem iTunes-Verzeichnis, ohne die Dateien zu konvertieren. Außerdem verwendet er Bravo Sampler-CDs.

Muss Moritz Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, obwohl er ausschließlich bei öffentlichen Veranstaltungen auflegt, kopiert er keine Musikdateien, im Sinne der Gema.

Zwar kopiert Moritz die Promos auf seinen DJ-Laptop, doch diese Musik fällt unter die Freistellungsregelung der Gema für digitaler Promos. Für deren Lizenzierung sind ausschließlich die Promotionpools verantwortlich.

Mehr zu dieser Sonderregelung findest du in den Gema-FAQs.

5. Club Celina

Celina ist so gut vernetzt, dass sie Musik von ihren Produzenten-Freunden aus der ganzen Welt zugesteckt bekommt. Sie spielt häufiger auch Bootlegs und Re-Edits von befreundeten Produzenten.

Als Künstlerin veröffentlichte sie bereits eigene Musik, kennt sich mit den Verwertungsrechten und der Musik-Vertriebsstruktur aus. Sie ist GVL- und Gema-Mitglied und hat als Musikprofi einen kostenpflichtigen Soundcloud-Account.

Muss Celina Gema-Gebühren bezahlen?
Ja, weil die Musik ihrer Kollegen bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist. Selbst die Kopien ihrer eigene Musik muss sie für die öffentliche Wiedergabe lizenzieren.

6. Legal Lukas

Lukas kennt die Diskussion um die Privatkopie noch aus Zeiten der Kompaktkassetten.

Seit dem Jahr 1985 sammelt er CDs und Vinyl-Schallplatten. Und seit dem Jahr 2006 kauft er über seinen Arbeits-PC auch digitale Musik zum Auflegen. Die MP3- und WAV-Dateien kopiert er anschließend auf seinen DJ-Laptop.

Kein einziges Lied seiner Sammlung stammt aus dubiosen Quellen im Internet, weil er mit seinen Einkäufen vor allem die Künstler unterstützen will. Seine Philosophie, Musik als langfristige Geschäftsinvestition zu sehen, wird anhand der vielen Maxis-CDs deutlich, die er seit 20 Jahren zum Auflegen benutzt. Einmal gekauft, tausend Mal gespielt.

Muss Lukas Gema-Gebühren bezahlen?
Ja, weil er die Musik die Musik auf einen DJ-Laptop kopiert.

Was passiert, wenn ich keine Gema-Gebühren bezahle?

Lange Zeit dachte ich, meine Musiksammlung müsste ich nicht nach dem Gema-Tarif VR-Ö lizenzieren.

Mir schoss auch die ketzerische Frage durch den Kopf, ob die Lizenzgebühren nicht danach schreien, illegale Downloads zu legalisieren. Für 69 Euro pro Jahr fragt dich niemand mehr nach dem Ursprungsort einer Song-Datei.

Jeder DJ wäre doch bescheuert, weiterhin Musik zu kaufen. Damit wird die Ursprungsidee, Verwertungsrechte für Musik zu schützen und finanziell zu vergüten, mit Füßen getreten.

Dann erkundigte ich mich am Gema-Stand der Musikmesse, ob die Musik auf meinen USB-Sticks als Vervielfältigungen gelten. Meine Frage wurde ganz klar bejaht, obwohl ich sämtliche Musik kaufe.

Kurz darauf schloss ich einen Vertrag ab. Und nun darf ich jedes Jahr 500 neue Musikstücke kopieren. Mit dem Segen der Gema digitalisiere ich Schallplatten, rippe CDs und kopiere die Musik auf USB-Sticks und eigene Sampler-CDs.

Ich muss mir auch keine Sorgen mehr machen, ob die Musik einer französischen Sampler-CD ordnungsgemäß lizenziert ist, die ich vor vier Jahren aus der Schweiz kaufte.

Viel zu lange hielt ich mich mit Ausnahmefällen auf. Warum eigentlich? Pro Jahr sind 58,85 Euro diesen ganzen Stress überhaupt nicht wert. Schließlich sind Gema-Gebühren eine Geschäftsausgabe.

Wenn es dir nicht allzu sehr weh tut, dann zahle diese Pauschale. Damit hast du deine Ruhe und du bewegst dich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Guten Gewissens kannst du sogar damit Werbung machen, dass deine Musik ganz offiziell bei der Gema für die öffentliche Wiedergaben lizenziert ist.

Welche Erfahrungen hast du gemacht? Oder hast du noch eine Frage zur Gema-Lizenz? Schreibe bitte einen Kommentar ...


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