Über die Frage, ob ein Rechtsanwalt, der sich als Verteidiger meldet, eine Vollmachtsurkunde vorlegen soll/muss/darf, haben viele Kollegen schon etwas geschrieben. Nicht zuletzt
im Vollmachtsblog wird das Thema immer wieder diskutiert.
In Hamburg kommt es kaum noch vor, dass die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Vollmacht verlangt. Bei einer Staatsanwaltschaft im nahen Schleswig-Holstein hingegen kommt die Akte immer mit einem fetten Hinweis: VOLLMACHT FEHLT NOCH! BITTE ÜBERSENDEN!
Freundlich schreibe ich jedes Mal einen netten Text, bzw. füge ihn mit copy und paste ein. Nachfragen bzw. erneute Bitten nach Vorlage einer Vollmachtsurkunde kamen noch nie.
Nun liegt hier eine Akte dieser Staatsanwaltschaft und das erste Mal in fünf Jahren ist keine Aufforderung zur Vollmachtsvorlage dabei! Was? Echt? Ich suche den Satz hektisch, aber er ist nicht da.
Ich möchte mir nun ein paar Minuten einbilden, dass es kein Zufall - sondern ein Lerneffekt - ist.