In Zeiten, in denen sich die Börsen mehr oder weniger stark schwankend zeigen und sich Geldanlagen in Tagesgeld beziehungsweise Festgeld sich in Bezug auf zu erwartenden Zinseinnahmen kaum noch lohnen, stellt sich für viele potentielle Anleger die Frage, worin man eigentlich noch investieren kann oder sollte? Da ist zum einem immer wieder die Rückkehr zum vermeintlichen „sicheren“ Gold oder aber der Investition in wertsteigende Immobilien, bei denen in absehbarer und damit kalkulierbarer Zukunft eine attraktiver Gewinn zu erwarten ist. Doch gerade bei einem möglichen Investment in den Immobilienmarkt stellt sich dann auch die Frage nach der Art und Weise der Investition. Eine der am wenigsten bekannten, aber dennoch attraktivsten Form der Geldanlage ist die Möglichkeit in sogenannte denkmalgeschützte Immobilien zu investieren. Denn neben der zu erwartenden Wertsteigerung ist insbesondere auch der Aspekt der Steuerersparnis für Anleger durchaus attraktiv! Warum das so ist, möchten wir mit dem folgenden Artikel ein wenig näher beleuchten.
Keine Frage: Immobilien gelten nachwievor als beliebte und vermeintlich „sichere“ Investitions- und Anlageobjekte. Besonders interessante Anlageobjekte im Immobilienmarkt sind Objekte mit Denkmalschutz. Doch es gibt Einiges zu beachten, wenn das Ersparte Geld in ein solches Objekt investiert werden soll. Meist genutztes Verkaufsargument sind natürlich die hohe Attraktivität der Objekte bei Vermietung sowie die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit. Doch gerade bei diesem Punkt muss klar gesagt werden, das sich diese steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten erst dann wirklich lohnen, wenn man über ein entsprechend hohes, eigenes Einkommen nebst „passendem„ Steuersatz verfügt. Hier gilt es sich entsprechende, qualitativ hochwertige Informationen nebst Beratung, wie Sie die Profis von Bestwert anbieten, einzuholen.
Unser Tipp: Es kommt immer wieder vor, das Objekt-Anbieter eine mögliche steuerliche Entlastung für den Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie gleich wieder auf den Kaufpreis aufschlagen. Damit wäre also eine etwaige zu erzielende Steuerersparnis ad absurdum geführt! Unabhängige Gutachten zur Immobilie können hier sehr hilfreich sein!
Steuervorteil: Die Sanierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie
Sowohl als Eigentümer, welcher das Objekt vermietet als auch als sogenannter Selbstnutzer besteht die Möglichkeit, die bereits erwähnten Steuervorteil in Anspruch zu nehmen. Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung können Erhaltungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Immobilien in Form von Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen alle Arbeiten, die eine solche Immobilie erst bewohn- und benutzbar machen. Doch gelten je nach Nutzungszweck unterschiedliche steuerliche Vorteile: Bei vermieteten Objekten kann der Sanierungsaufwand über zwölf Jahre verteilt abgeschrieben werden, davon acht Jahre mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre mit jeweils sieben Prozent. Selbstnutzer können von den denkmalrelevanten Kosten jedoch nur zehn Jahre lang neun Prozent jährlich geltend machen.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Steuererleichterungen bei denkmalgeschützten Immobilien ist in jedem Fall, dass alle Maßnahmen von der Denkmalschutzbehörde vorab genehmigt worden sind.
Wer sich jetzt für das Thema Investment in denkmalgeschützte Immobilien interessiert oder generell mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem empfehlen wir den Besuch der Webseite von Bestwert. Dort gibt es neben entsprechenden Immobilienangeboten auch eine ganze Reihe weiterführender Informationen zu diesem Thema.