Aufgrund eines „königlichen Dekret“, das am vergangenen Freitag (25.09.2015) vom Ministerrat genehmigt wurde ist es jetzt amtlich, Barabhebung am Geldautomaten sind jetzt auch bei „fremden“ Kreditinstituten vorerst kostenlos.
Die ausgebende Bank kann diese Gebühren nunmehr nicht mehr von uns Kunden einfordern, sondern muss die Gebühren bei dem jeweiligen Geldinstitut geltend machen. Ob die Hausbank die Gebühren dann an uns als Kunden weitergibt bleibt der Bank überlassen.
Ab dem 04.10.2015 wird die neue Regelung in Kraft treten, spätestens zum Jahresende muss die Vorgabe komplett umgesetzt sein.
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