Geistige Phimose


In Deutschland, dem Lande Moses Mendelssohns, Samson Raphael Hirschs und Theodor Adornos, in dem stets und geradezu gebetsmühlenartig das „jüdisch-christliche Erbe“ besungen wird, scheint dasselbe nun keiner der Erbschleicher mehr antreten zu wollen. Schlimmer noch ist allerdings, dass Letztere es auch denen offenbar verwehren wollen, welchen es eigentlich zusteht.So wurde jüngst in einem Urteil des Kölner Landgerichts die religiös motivierte Beschneidung als Körperverletzung eingestuft und folglich das Ritual für rechtswidrig erklärt.
In dem Urteil heißt es, der Körper des Kindes werde „dauerhaft und irreparabel verändert und läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, zuwider“.1Diese Aussage ist gleich in dreierlei Hinsicht falsch.
Erstens. Der Begriff „irreparabel“ impliziert die Korrektur eines Schadens. Von einem Schaden kann im Falle einer einwandfrei durchgeführten Zirkumzision aber mitnichten die Rede sein, da diese ja, im Gegenteil, medizinisch-hygienische Vorteile mit sich bringt.
Zweitens. Im Gegensatz zu einer Taufe etwa, ist die Beschneidung nicht mit irgendeinem Bekenntnis verknüpft, d.h. über die religiöse Zugehörigkeit des beschnittenen Jungen wird keinerlei Aussage getroffen. Man könnte folglich eher noch die Kindstaufe juristisch belangen.
Drittens. Das Argument der Rücksichtnahme auf eine ggf. andere Entscheidung des Kindes im fortgeschrittenen Alter könnte ebenso gut auf Impfungen mit zweifelhafter Notwendigkeit angewandt werden. Dennoch ist das zurecht nicht der Fall, da Säuglinge nun einmal nicht selbst entscheidungsfähig sind und deshalb Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als Stellvertreter brauchen.
Wenig bis gar nicht hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Hauptinitiators des besagten Urteils, Holm Putzke, der fordert: „Nach 4000 Jahren ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, nicht alles wörtlich zu nehmen, was in der Bibel steht.“2Er, der hiermit den Anspruch erhebt, zukunftsgewandter zu sein als die Gesamtheit aller praktizierenden Juden (und Moslems), offenbart mit dieser Aussage nicht nur seine völlige Unkenntnis hermeneutischer Grundregeln der jüdischen Bibelexegese, sondern auch, dass er selbst noch keineswegs in der Postmoderne angekommen ist. Denn ein solches Totschlagargument rationalistisch-naturalistischer Couleur lässt jegliche Form interkultureller Sensibilität vermissen.
Besonders in Zeiten bekannt gewordener NSU-Ermittlungspannen entlastet ein solches Urteil keineswegs vom Verdacht des erneut aufkeimenden Antisemitismus in Deutschland. Und auch die bereits seit Veröffentlichung des atheistischen Kinderbuches „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“3bekannte Argumentation, es könne von Antisemitismus keine rede sein, sofern alle monotheistischen Religionen (im Falle des Beschneidungsurteils freilich nur Judentum und Islam) gleichermaßen denunziert würden, kann unter keinen Umständen als Rechtfertigung dienen. Wie von Dieter Graumann bereits gefordert, muss deshalb in Berlin baldmöglichst Rechtssicherheit geschaffen werden.
Putzke und Co. bleibt zum Zwecke eines Paradigmenwechsels indes vor allem eines zu wünschen: Vorhautverengung.
1http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung106.html 2Stuttgarter Zeitung, Ausgabe vom 11.07.2012 3http://www.ferkelbuch.de/

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