Allerdings wollen CDU/CSU und SPD auf die Stimmen von ca. 3.300 schuldunfähigen Straftätern, die sich in einer psychiatrischen Klinik befinden, verzichten. Dieser Personenkreis soll, zumindest vorerst, weiter von dem Wahlrecht ausgeschlossen bleiben.
Irgendwie sind die Maßnahmen der Parteien suspekt, anstatt die Politik zu verbessern und die Sorgen großer Volksteile ernst zu nehmen, wird versucht verloren gegangenes Wählerpotential bei anderen Schichten, egal Welche, zu suchen. Genau das Gleiche passiert bei der Parteienfinanzierung, wird das zugewiesene Steuergeld aufgrund von Wählerschwund weniger, wird die Parteienfinanzierung aufgestockt. Man genehmigt sich einfach mehr Steuergeld, sodass Wählerverluste zumindest finanziell schadlos bleiben. Politisch bleiben Wählerverluste sowieso schadlos, zumindest solange der Block aus CDU/CSU, SPD, GRÜNE und FDP immer noch über 50 Prozent Wählerstimmenanteil erhält. Doch anscheinend wird die Luft bei den Blockparteien immer dünner, sodass sie schon mal vorsorglich die „geistig Behinderten" als neue Wählerschicht gewinnen möchten.
Große Koalition einig: Auch geistig Behinderte sollen wählen dürfenBERLIN. Union und SPD haben sich auf eine Wahlrechtsänderung verständigt, wonach auch geistig Behinderte an Bundestags- und EU-Wahlen teilnehmen dürfen . Die Koalitionsfraktionen wollen im Herbst eine entsprechende Passage aus dem Wahlrecht streichen, die dies untersagt, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf Teilnehmer eines Treffens von Innenexperten von CDU/CSU und SPD Ende Juni. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe seine Unterstützung signalisiert. Weiterlesen bei Junge Freiheit