Geheimhaltung vor Kinderporno-Verfolgung

Geheimhaltung vor Kinderporno-VerfolgungDas Justizministerium der USA hat bei einem Bundesgericht die Einstellung des Verfahrens gegen den Besucher einer Kinderporno-Website im Dark Net beantragt. Nach einem am Freitag eingereichten Schriftsatz verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Verurteilung von diesem und vielen anderen vermutlichen Pädophilen.

Damit will sie verhindern, dass ein wichtiges „Werkzeug“ der Ermittler öffentlich und damit letztlich für Strafverfolger und Geheimdienste unbrauchbar wird, nämlich eine zurzeit noch unbekannte Sicherheitslücke im Tor-Browser.

Spionagetechnik rangiert in den USA vor Verfolgung von Kindesmissbrauch

Die Regierung sei nicht bereit, offen zu legen, wie der Angriff ausgeführt worden ist, bei dem tausende Besucher der fraglichen Kinderpornoseite im Dark Net identifiziert wurden, liest man verwundert in der Klageschrift.

Deshalb habe man auch keine andere Wahl, als die Einstellung des Verfahrens zu beantragen. „Die Regierung muss sich jetzt zwischen der Offenlegung vertraulicher Informationen und Einstellung seiner Klage entscheiden. Die Offenlegung ist derzeit keine Option.“ heißt es in dem Dokument.

Haben Amis keine Kinder?

Der englische Sänger Sting hat einmal gesungen: „The Russians love their children too. (Auch die Russen lieben ihre Kinder)“ Vermutlich sind es ja auch eher Kinder aus der dritten Welt, und keine aus den USA, deren Missbrauch auf der Kinderpornoseite gezeigt wird. Gute Nacht, Herr Trump, gute Nacht, USA.


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