Geheimaktion Grundgesetz oder wie die Souveränität Deutschlands abgeschafft werden soll

Schleichende Prozeße laufen wie in Zeitlupe ab. Eine Veränderung zwischen den einzelnen Bildern ist nur schwer zu erkennen. Selbst der aufmerksame Beobachter tut sich schwer. Wer jedoch beim beobachten Ausdauer hat, erkennt die Veränderungen.
In der Druckausgabe 46 des Spiegels steht ein kurzer, aber dafür umso interessanterer Beitrag. Folgendes Bild ist von Seite 40:
Geheimaktion Grundgesetz oder wie die Souveränität Deutschlands abgeschafft werden soll
Aus urheberrechtlichen Gründen darf ich nicht den kompletten Artikel zeigen, aber ich darf daraus zitieren.
Nun sieht es so aus, als würde ausgerechnet Merkel dem Grundgesetz eine Generalinventur verordnen. An diesem Montag wird die CDU auf ihrem Parteitag in Leipzig ein Programm beschließen, das nicht nur das Gesicht Europas verändern würde – es könnte auch dazu führen, dass sich die Deutschen eine neue Verfassung geben müssen.

Das sich die Deutschen eine neue Verfassung geben, darf man sicherlich getrost unter „Wünsch Dir was“ ablegen. Ein Volksentscheid fürchten die Politschwachmaten in Berlin, wie der Teufel das Weihwasser.
Schon jetzt hat sich die Operation Grundgesetz zu einem der heikelsten Vorhaben der Regierung entwickelt. Wenn sie gelingt, würde der Geburtsfehler des Euro beseitigt.

Was ist denn der Geburtsfehler des Euro? Kann mit einer Änderung des Grundgesetzes dieser Fehler beseitigt werden, oder ist es nicht eher so, dass der Euro geschaffen wurde, um auch unser Grundgesetz abzuschaffen? Diesen Eindruck kann man durchaus gewinnen, man werfe nur mal einen Blick nach Griechenland und Italien. Souveränität sieht anders aus.
Denn die 17 Euro-Länder verfügen zwar über eine gemeinsame Währung, aber sie machen keine gemeinsame Politik, und auch deshalb taumelt der Euro gerade am Rande des Abgrunds.

Geht es noch dümmer? Der Euro taumelt, weil es keine gemeinsame Politik gibt? Der Euro taumelt, weil sich wirtschaftlich total ungleiche Volkswirtschaften einen gemeinsamen Strick um den Hals gelegt haben und dieser Strick heißt Euro. Während die Schwachen schon baumeln, zerren sie an der Überlebensfähigkeit der Starken.
In einem zweiten Schritt wollen Merkel und Schäuble die EU zu einer politischen Union weiterentwickeln. Politische Union – das heißt: weitere Abgabe von Souveränitätsrechten an die EU, und das heißt: Grundgesetzänderung. Entweder über den Artikel 23, also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Oder in verschärfterer Form: über Artikel 146 Grundgesetz, also durch eine direkte Beteiligung des Volkes. Die Deutschen würden dann das Grundgesetz aufgeben und sich eine völlig neue Verfassung geben.

Das es zu einem Volksentscheid (Artikel 146) kommt, ist äußerst unwahrscheinlich. Man würde sich eine blutige Nase holen und möglicherweise eine Vielzahl von Schlafschafen wecken. Doch was steht nun in Artikel 23?
Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

Selbst für einen drittklassigen Juristen, wäre es eine Kinderspiel in Artikel 23 einen weiteren Absatz hinzuzufügen und diesen von 2/3 der Parlamentarier abnicken zu lassen. Eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Warum? Ganz einfach. Selbst wenn 2/3 der Bundestagsabgeordneten unter Drogeneinfluß eine Änderung des Grundgesetzes verabschieden, (die Ewigkeitsklausel berücksichtigend), hat sich das Bundesverfassungsgericht daran zu halten.
In einem sechsseitigen Papier des Auswärtigen Amts („Erforderliche integrationspolitische Fortschritte zur Schaffung einer Stabilitätsunion“) heißt es, für eine Änderung der EU-Verträge sollte „kurzfristig ein inhaltlich genau begrenzter (‚kleiner‘) Konvent einberufen werden“, der dann „zügig“ Vorschläge vorlegen solle.

Typisch, hinter verschloßenen Türen baldowert ein kleiner Kreis von Gaunern Winkelzüge aus, um die BürgerInnen über den Tisch ziehen zu können.
Nun zerbrechen sich die Koalitionäre in Berlin darüber den Kopf, wie sie den Forderungen der Karlsruher Richter genügen können. Unionsfraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier zum Beispiel war unlängst in Karlsruhe, auch um herauszufinden, wie die Richter die künftige Integration verfassungsrechtlich bewerten. Am Ende, so das Kalkül in der Union, werden es die Richter nicht wagen, die Einigung des Kontinents aufzuhalten.

Im Klartext: Die Verfassungsrichter werden es wohl nicht wagen unser Grundgesetz zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon vor Jahren als Hampelmanntruppe der Politik erwiesen.
Alle Zitate, bis auf das Zitat von Artikel 23 GG, aus Spiegel Ausgabe 46/2011.
Ich möchte noch eine persönliche Anmerkung machen. Täglich sterben 40.000 Kinder in der Welt.. Auf der Welt gibt es ca. 300.000 Kindersoldaten. In Deutschland sind ca. 300.000 Menschen obdachlos, darunter viele Jugendliche. Angesichts dieser Zahlen, scheint es, das obiger Beitrag ein Luxusproblem behandelt. Doch das tut er nicht.
Lassen Sie diese Zahlen auf sich wirken. Diesen Menschen kann geholfen werden, jedoch nicht wenn wir unsere Souveränität an die „Märkte“ abgeben, denn das wird noch von kürzerer Dauer sein, als der Euro.
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