Heute beginnt die Kampagne “Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz”. Dazu rufen der IBKA (Internationaler Bund der Konfessionsfreien und Atheisten e.V.) und die gbs (Giordano Bruno Stiftung) gemeinsam auf.1
Diskriminierung / Grafik: Jacques Tilly
Hintergrund dieser Kampagne, für die eine eigene Webseite (GerDiA.de) ins Netz gestellt wurde, ist das Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen, das man mit Fug und Recht auch als ArbeitsUNrecht bezeichnen darf.
Beschäftigte von z.B. Caritas und Diakonie dürfen nicht streiken und auch die Wahl von Personalvertretungen ist unzulässig.
Zentrale Forderung der Kampagne ist es, „die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in allen öffentlich finanzierten Sozialeinrichtungen zu gewährleisten“. Das kirchliche Arbeitsrecht führe hier zu „offenkundigen Verstößen gegen das Grundgesetz“. Religionsgesellschaften dürften sich nicht in die private Lebensführung ihrer Angestellten einmischen.
Damit unterstützt die Kampagne auch die seit längerem andauernden Bestrebungen der Gewerkschaft ver.di, diesem Verstoß gegen grundgesetzlich zugesicherte Rechte von Bürgern und Arbeitnehmern abzuhelfen.
ver.di ist der Ansicht, dass auch sie sich effektiv wehren können müssen und fordert mit dem Beschluss des Antrags „Demokratie für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen stärken“ das kirchliche Arbeitsrecht komplett abzuschaffen sowie den Beschäftigten von Einrichtungen der Diakonie und Caritas die vollen Arbeitnehmerrechte, Streikrecht und Tarifautonomie zuzugestehen.
Ich halte diese Kampagne und Initiative für dringend notwendig, denn das kirchliche Arbeitsrecht – der sog. “Dritte Weg” – ist weder zeitgemäß noch entspricht er dem Gedanken eines säkularen Staates. Es wird Zeit, dass auch hier der Kirche gezeigt wird, dass sie eine überlebte Organisation ist. Zumindest, was ihren Einfluss auf das (Arbeits)Recht betrifft.
Nic