Bundesobmann Dr. Rudolf GEHRING spricht sich vehement gegen jede Methode der vorgeburtlichen Diagnostik aus, die nicht der Gesundheit und dem Leben eines ungeborenen Kindes dient, sondern zu dessen Tötung wegen einer vermuteten „Behinderung“ führt.
Aktuell geht es um den äußerst umstrittenen neuen Bluttest, mit dem sich bei ungeborenen Kindern ein “Down-Syndrom” erkennen lässt. Gehring erinnert aus diesem Anlass, dass sich quer durch alle gesellschaftlichen Schichten eine zunehmende Geringschätzung behinderter (Stichwort Eugenik) oder pflegebedürftiger Menschen (Stichwort Euthanasie) sowie eine verbreitete Ablehnung von Mutterschaft und Kindern zeige. Schwangere Frauen sind seit Einführung der Fristenlösung 1975 finanziell nicht abgesichert und oft dem egoistischen Druck ihrer Umgebung ausgesetzt.
Die österreichischen Gesetze stellen ungeborene Kinder strafrechtlich de facto bis zur Geburt schutzlos! Jede Woche dürfen in Österreich geschätzte 1000 Kinder nicht auf die Welt kommen – entweder weil sie behindert sind, die Eltern sie sich nicht „leisten“ können oder der Kindesvater sich einfach nur die Unterhaltszahlungen ersparen will. Abtreibung ist Tabuthema Nummer eins und wird mittlerweile als ein „Frauenrecht“ inszeniert. In Wahrheit sind es vorwiegend Frauen, die die Folgen einer Abtreibung (psychische wie körperliche Leiden) zu tragen haben. Die medizinischen Folgekosten belasten die Steuerzahler in Millionenhöhe.
Die CPÖ fordert angesichts dieses menschlichen Unrechts und der verheerenden demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft, verbunden mit dem absehbaren Zusammenbruch der sozialen Netze ein sofortiges und tiefgreifendes Umdenken in der Familien- und Sozialpolitik. Menschen dürfen nicht – wie es bei den Nationalsozialisten üblich war – aussortiert werden, denn jede Aussonderung fühte zu einer “inhumanen Entsolidarisierung der Gesellschaft”, betont Gehring. „Als Mensch sind wir immer Mensch, es gibt keine Grenze, ab der man noch nicht oder nicht mehr Mensch wäre und so gibt es keine Grenze, die rechtfertigen würde, Menschen – auch ungeborene – aus dem solidarischen Schutz der menschlichen Gemeinschaft durch vorzeitige Tötung auszuschließen.”