Gegen die Todesstrafe – nicht nur in Iran

Gegen die Todesstrafe – nicht nur in Iran

(hpd) Vor wenigen Tagen verabschiedete der Bundestag eine Resolution gegen die Hinrichtung von Sakineh Mohammadi Ahstiani. Dies ist definitiv ein wichtiges und bedeutendes Anliegen. Denn kein Mensch sollte durch die Hand eines anderen Menschen sterben. Oder durch einen Gerichtsbeschluss.

Natürlich gibt es die unterschiedlichsten Gründe, weshalb die Todesstrafe verhängt wird und Ehebruch dürfte definitiv einer der lächerlichsten dafür sein – wenn man in diesem Zusammenhang das Wort „lächerlich“ gebrauchen darf. Aber sollte man die Todesstrafe nicht überall verurteilen?
Die LINKE hatte dies in ihrem Beschlussentwurf so vorgesehen, denn sie wollte nicht nur die Verurteilung von Sakineh Ahstiani ablehnen, sondern gleichzeitig auch der Bundesregierung auftragen, gegen die Todesstrafe in allen Teilen der Welt aufzutreten. Diesen Antrag lehnte die Regierungskoalition allerdings ab.

Verstößt die Todesstrafe nicht in jedem Fall gegen das Recht auf Leben?

JedeR Abgeordnete im Bundestag sollte eigentlich dafür stehen, dass die Todesstrafe falsch ist. Immerhin ist sie nach deutschem Recht unzulässig. Da das so ist, sollte jeder Abgeordnete sich für die Ächtung der Todesstrafe einsetzen, denn sie ist eine barbarische Strafe, die nichts mit humanistischen Werten zu tun hat. Es besteht kein Unterschied, ob ein “verbündeter Staat” wie die USA einen Mörder hinrichten oder die Volksrepublik China, denn in beiden Fällen wird einem Menschen das Recht auf Leben genommen. Und das auf der Grundlage von längst veralteten und inhumanen Werten. “Auge um Auge, Zahn um Zahn” sollte in keinem Land der Welt mehr gültig sein. Zudem es schwer nachvollziehbar ist, wie man sich gegen die Todesstrafe in Iran aussprechen kann, während man Saudi-Arabien, welches die gleichen barbarischen Strafen aus der Scharia durchführt, nicht einmal erwähnt.

Auch die USA sowie die Volksrepublik China gehören verurteilt. Denn diese Staaten führen die Todesstrafe aus und verlangen von ihren Bürgern die Achtung des Rechtes auf Leben, achten dieses aber selbst nicht, wenn sie einen Verurteilten hinrichten.

Argumente der Sicherheit sind dabei nicht gültig, denn es lässt sich weder beweisen, dass die Todesstrafe Menschen abschreckt, ein Verbrechen zu begehen, noch werden in den Ländern, in denen die Todesstrafe angewendet wird, weniger schwerwiegende Verbrechen begangen. Im Gegenteil: meist ist in diesen Länder die Zahl von Schwerverbrechen sogar höher.

Abschaffung der Todesstrafe wirkt sich positiv aus

Länder, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, haben in den meisten Fällen eine deutlich niedrigere Mordrate. Ein besonders positives Beispiel für die Abschaffung der Todesstrafe ist Kanada. Dort ist die Mordrate nach der Abschaffung der Todesstrafe um 24% gesunken.

Dies ist eine Zahl, mit der hervorragend gegen die Todesstrafe argumentiert wird. Allerdings sollte man damit nicht argumentieren müssen. Denn das Recht auf Leben ist allumfassend und darf von niemanden abgestritten werden. Dies sollten auch alle im Bundestag vertretenen Parteien einsehen und eine gemeinsame Resolution zur Ächtung der Todesstrafe in allen Ländern dieser Welt formulieren.
S.L.

[Erstveröffentlichung beim hpd am 07.12.2010]


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