Gefährliche Körperverletzung in Koblenz am 16.04.2012 Erstmitteilung -Anklage erhoben-

Gefährliche Körperverletzung in Koblenz am 16.04.2012 Erstmitteilung -Anklage erhoben-

2070 Js 21626/12 Staatsanwaltschaft Koblenz Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen eine 52jährige arbeitslose deutsche Staatsangehörige beim Landgericht Koblenz Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Mittag des 16.04.2012 in Koblenz, ihren ehemaligen Lebensgefährten in dessen Wohnung während eines Streits mit einem Steakmesser (Klingenlänge 10 cm, Klingenbreite 2 cm) angegriffen und ihn dabei zweimal in der Brust, einmal am Rücken und am Gesäß verletzt zu haben. Danach lief die Beschuldigte – ohne den nach Hilfe rufenden Verletzten weiter anzugreifen – aus der Wohnung. Durch einen der Stiche in die Brust erlitt das 53 jährige Tatopfer eine Lungenverletzung, die einen lebensbedrohlichen Spannungspneumothorax verursachte. Der Verletzte wurde im Krankenhaus ärztlich versorgt. Inzwischen wurde er aus dem Krankenhaus entlassen. Die Beschuldigte hat die Tat eingeräumt. Nach Abschluss der Ermittlungen besteht gegen die Beschuldigte kein hinreichender Tatverdacht, sich eines versuchten Tötungsdeliktes strafbar gemacht zu haben.

Nach dem Ermittlungsergebnis ist von einem unbeendeten Tötungsversuch auszugehen, von dem die Beschuldigte strafbefreiend zurückgetreten ist, weil sie freiwillig von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat. Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch (Rücktritt) hat folgenden Wortlaut: Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) sieht als Regelstrafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (Tel.: 0261 – 102 – 1521, 1509) zu richten. gez. Gandner, Oberstaatsanwalt



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