Geburtsurkunde

Von Bentschneider

Hat eigentlich jeder der hier bei uns geboren wurde. Dies ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt, welche aus dem Geburtsregister des Geburtsortes erstellt wird.

Neben diesen Fakten enthält diese Bescheinigung auch…. jetzt wird es „beamtisch“… die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern.

WAS?

Meine Eltern sind doch meine Eltern???!!

Ja und Nein, hier unterscheidet man aber zwischen….

…. den leiblichen Eltern (also den Erzeugern) und den rechtlich geltenden Eltern. Dies können zum Beispiel Adoptiveltern sein.

Näheres zu den rechtlichen Eltern findet man zum Beispiel bei Wikipedia ganz gut erklärt.

Das Ganze hat natürlich mit Rechten und Pflichten, aber auch mit Unterhaltszahlungen zu tun.

Über dies Thema gibt es diverse Sachbücher etc., denn nicht immer gilt die leibliche Mutter auch als leibliche Mutter.

Als Beispiel hier die Adoption bzw. Annahme eines Kindes „an Kindes statt“, dann kann auch die Mutterschaft quasi per Gesetz auf die Adoptivmutter übergehen..

WARUM IST DAS WICHTIG ZU WISSEN?

Naja, wenn Sie Ihren biologischen Stammbaum erstellen, wollen Sie ja die leibliche Mutter und Vater darin haben und die möglichen rechtlichen Eltern natürlich auch.

Woher weiß ich aber, ob „meine“ in der Geburtsurkunde genannten Eltern  auch wirklich meine richtigen, also leiblichen Eltern sind?

Tja, da hilft die Geburtsurkunde nicht so wirklich, besser wäre hierfür dann die Abstammungsurkunde.

Allerdings wurden diese nur bis zum 31. August 2008 ausgestellt.

Sie diente unter anderem dem Zweck um ein mögliches Eheverbot von leiblichen, aber zur Adoption freigegebenen und getrennt aufgewachsenen Geschwistern zu prüfen.

Seit 2009 wird dies nun durch einen beglaubigtem Registerausdrucks des Geburtseintrags belegt, indem auch Informationen über die leiblichen Eltern zu finden sind.

„Sonnige Grüße, auch wenn es regnet“ aus der Hansestadt Hamburg,

Ihre Andrea Bentschneider