Ich war zuerst ein eher skeptischer Besitzer eines Ebook-Readers, bin aber mittlerweile ziemlich begeistert davon. Es spart mir eine Menge Platz und ist unterwegs wirklich wesentlich handlicher als ein 500 Seiten starker Schmöker. Für mich zählt dabei vor allem die Platzersparnis, denn unsere Wohnung bietet ein ziemlich beschränktes Platzangebot. Trotzdem habe ich auch immer noch reichlich "ganz normale" Bücher, die ich auch nicht missen möchte und die immer wieder Zuwachs bekommen :-)
Allerdings räume ich bei diesen Büchern auch immer zwischendurch mal auf und trenne mich dann auch von etlichen Exemplaren, bei denen ich mir ziemlich sicher bin, dass ich sie nicht noch einmal lesen möchte und die auch nicht aus irgendeinem anderen Grund verwahren möchte. Manchmal beteilige ich mich deshalb an Buchtauschaktionen (bringt zwar keinen Platz, aber neues Lesefutter), ein Teil der Bücher gebe ich in der Krankenhausbibliothek nebenan ab (die mich auch schon bei so manchem Krankenhausaufenthalt gut versorgt hat) - aber manche Bücher werden auch schlicht weiterverkauft. Flohmärkte sind jetzt nicht unbedingt meine Welt, aber Plattformen wie booklooker * finde ich dabei ausgesprochen praktisch und meist setze ich dann meinen "Gewinn" gleich wieder in "neue gebrauchte" Bücher um *gg*
Da ich auch schon eine stattliche Anzahl an Ebooks besitze habe ich mich gefragt, ob ich diese eigentlich auch verkaufen darf und habe mal ein bisschen zum Thema gegoogelt. Mein Grundgedanke war dabei, dass mir das Buch ja genauso gehört, wie alle meine anderen Bücher, schließlich habe ich sie ja auch bezahlt - aber dem ist ja gar nicht so!
Weniger Rechte - aber fast der gleiche Preis?
So ein Ebook kostet im Schnitt 1 - 2 Euro weniger als ein herkömmliches Buch, also keine großartige Ersparnis für mich als Käufer, aber ich kaufe damit gar nicht das Buch, sondern lediglich das Recht, es auf meinem Endgerät (meisten sind bis zu 5 Endgeräte erlaubt) zu speichern und beliebig oft (das dann immerhin) aufzurufen. Okay - ich hätte mir die (bei allen Händlern ziemlich gleich lautenden) AGBs vorher durchlesen können und ich sterbe jetzt auch nicht daran, das ich meine Ebooks, die ich nicht mehr lesen will, nicht verkaufen darf, ich werde mir auch sicher weiterhin das eine oder andere Ebook bzw. das Leserecht daran kaufen, aber die Logik dahinter erschließt sich mir nicht wirklich.
Ich find das schon ein bisschen merkwürdig - ich bezahle fast denselben Preis und habe mir letzlich damit nur das Recht gesichert, das Buch lesen zu dürfen? Dafür bin ich dann noch bei vielen Händlern gezwungen ein Programm von Adobe zu installieren, über das dann mein Ebook in eine vom Reader lesbare Datei umgewandelt wird. Dafür wiederum benötigt man dann eine Adobe ID ... was für ein Stress für etwas, was mir dann noch nicht mal gehört.
Immerhin könnte man diese ganze Adobe-Geschichte dann ja auch dafür verwenden, erworbene Nutzungsrechte ganz ordnungsgemäß an jemand anderen zu übertragen, wenn so ein gebrauchtes Ebook verkauft wird. Technisch kann das ja nicht sooo schwierig sein, immerhin gibt es ja mittlerweile auch die Möglichkeit, sich digitale Medien online auszuleihen z.B. bei Onleihe, die mit den Stadtbibliotheken, selbst in unserer beschaulichen Stadt, zusamenarbeiten oder Skoobe, hier dann mit einer Flatrate. Einen Vergleich der beiden Dienste findet man bei Spiegel online. Wie für fast alles im Leben gibt es übrigens für beide Dienste natürlich auch eine App :-)
Lösung in Sicht?
Immerhin gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes jetzt Anlaß zur Hoffnung. Zwar dreht es sich bei dem vorliegenden Fall um gebrauchte Software, die per Download erworben wurde, aber mit gesundem Menschenverstand betrachtet, ist es ja genauso ein digitales Gut wie MP3s oder Ebooks mit Urheberrechten usw.
Im Falle der Software hat der EuGH entschieden, dass für per Download erworbene Software dieselben Regel gelten wie für Software auf CDs. Warum soll das für meine MP3 - Musiksammlung oder eben meine Ebook-Sammlung dann nicht auch gelten? Allerdings ist das im Moment noch eher Zukunftsmusik, jedenfalls was den europäischen Markt betrifft - ein Gebrauchtbörse für MP3-Music gibt es bis jetzt nur in Amerika - aber vielleicht ja auch demnächst in Europa. Wer mehr über dieses angesprochene Urteil und die möglichen rechtlichen Auswirkungen lesen möchte, der findet einen sehr ausführlichen Bericht bei golem.de
Eine für alle Seiten akzeptable Lösung fände ich jedenfalls wünschenswert, denn ich gönne jedem Menschen seinen wohlverdienten Lohn, fühle mich aber als Kunde zweiter Klasse auch nicht sonderlich wohl.
*affiliate link
Bildquellen:
Bild oben: Mariocopa / pixelio.de