Geänderte Renten in 2015?

Viele Deutsche ziehen im Rentenalter nach Südspanien, an die Costa del Sol, Alicante, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria und Co. Natürlich beziehen diese auch eine entsprechende Rente, nur oft stellt sich die Frage ob, wo und wie diese zu versteuern ist. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen muss jeder der in Spanien Resident ist und sich mehr als 183 Tage hier aufhält, wie jeder spanische Bürger Steuern zahlen (ausgenommen sind Beamte). Private Renten müssen im Land des Wohnsitzes versteuert werden.

In Deutschland gilt ein begrenztes Besteuerungsrecht für Rentner die ab 2015 zum ersten mal Rente beziehen. 5% Steuern auf die gesetzliche Rente sind dann fällig. Für Neurentner ab 2030 sind 10% fällig.

Das gilt ebenfalls für private Renten wie Riester, Basis / Rürup und auch Betriebsrenten, die eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren hatten. Für alle anderen Renten ist das Recht der Besteuerungsland weiterhin im dem Land in dem der Wohnsitz liegt.

Ab dem Jahre 2015 muss ebenfalls in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden (gilt nicht für Personen die bereits vor 2015 in Rente gegangen sind, für diese ändert sich nichts). Die Steuer die in Deutschland bereits bezahlt wurde wird entsprechend im Wohnsitzland / Spanien angerechnet. Spanien und Deutschland haben eine gegenseitige Amtshilfe vereinbart. Ab dem 01.01.2015 werden regelmäßig Kontrollmitteilungen über die obengenannten Renten ausgetausch. Somit kann jeder der Staaten die Versteuerung bestens kontrollieren (Quelle: BMF-Schreiben, Datum 9.4.2013, BStBl. 2013 I S. 364).

Foto: wz-newsline

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