Joachim Gauck - Bild: Wikipedia
von Peter Boehringer – Goldseitenblog.com
Selten schafft es ein neuer Amtsträger, direkt zu Beginn seiner Amtszeit derart zu versagen, dass man ihm beim besten Willen nicht einmal mehr die „Schonfrist“ der ersten 100 Tage zugestehen kann. Doch angesichts des existenziellen Schadens, den der ESM speziell für die Deutschen anrichten wird, ist der Persilschein, den Bundespräsident Gauck ihm gestern nicht nur ohne Not, sondern sogar amtswidrig ausgesprochen hat, direkter Anlass für eine Rücktrittsforderung wegen verfassungswidrigen Verhaltens und krasser Amtsverfehlung.
Dies belegen wir im Folgenden, denn das Versagen ist bei Gauck multipel:
1. „Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe nicht gegen die Instrumente zur Euro-Rettung vorgehen wird. … Die Euro-Rettungsschirme werden von der Bevölkerung akzeptiert.“
=> Solche Sätze, ausgesprochen durch eine Zeichnungs-Instanz bei der deutschen Ratifikation des ESM, sind glasklar geeignet, alle anderen Instanzen zu beeinflussen. Von der Öffentlichkeit ganz zu schweigen. Ein Blick ins (Grund)Gesetz erleichtert die Aufgabenfindung, Herr Gauck. Von Drohungen gegen Verfassungsrichter oder von Belehrungen theoretisch gewissensfreier, theoretisch unabhängiger und theoretisch intelligenter Abgeordneten steht da nichts. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Ja-Aber-Voßkuhles, die Alternativlos-Merkels und die Transfer-EUropa-statt-Deutschland-Trittins natürlich längst in Ihrem elitären und verfassungswidrigen Sinne festgelegt haben. Sehen Sie die Verspottung der Mehrheitsmeinung als Teil Ihrer Jobbeschreibung an?
2. „Ich sehe nicht, dass unsere Bereitschaft, Rettungsschirme aufzuspannen, durch das Bundesverfassungsgericht konterkariert wird.“
=> Die Medien zitieren das o.g. „unsere“ heute in Kleinschrift statt in der vielleicht eher angebrachten Großschreibung des pluralis majestatis von Schloss Bellevue. Doch selbst wenn Sie, Herr Gauck, ein herkömmliches sterbliches „uns“ im Sinne hatten: Für wen sprechen Sie? Nicht für uns, das Volk – soviel ist sicher! Man kann sich nur Daniel Neun anschließen, der in „Konterkarikatur eine Bundespräsidenten“ dazu einzig adäquat formulierte:
„Wenn Gauck aber als Bundespräsident die Verfassungsordnung, auf die er seinen Eid abgelegt hat, öffentlich in Frage stellt und behauptet, ‚die deutsche Politik‘ sage ‚uneingeschränkt Ja‘ zu ‚Europa‘, dann meint er damit erstens sich und eine winzige Minderheit von Extremisten, sowie zweitens mit ‚Europa‘ die 20 Jahre alte Organisation namens ‚Europäische Union‘ “.
=> Für´s Protokoll, Herr Gauck: Mit Ihrer Position zur uferlosen Transferunion vertreten Sie keinesfalls Uns das Volk. 23 Jahre nach den Umwälzungen von 1989 (die Sie trotz angeblichem Dissidentenstatus bereits mit DDR-Reiseprivilegien erlebt haben) sind Sie endgültig hoch-elitär geworden. Wenn Sie so weitermachen, werden Sie „Wir sind das Volk“ demnächst von der anderen Seite her hören als 1989! Ich selbst habe mich bereits gestern direkt nach Ihrem Statement entschlossen, nochmals in die Straßen-APO gegen Verfassungsfeinde wie Sie zu gehen: Die Aktion Direkte Demokratie ruft wieder auf zum Widerstand: 5.5.2012, Großer Schlossplatz in Stuttgart!
=> Aus diesem ADD-Thinktank stammt auch folgende Wahrheit:
„Äußerst befremdlich ist, dass Gauck als Staatschef und Leiter der Exekutive ein Urteil der Judikative vorwegnimmt. Mit dieser Aussage macht er sich selbst befangen. Als Bundespräsident hat er Gesetze vorbehaltlos zu prüfen – nachdem (!) das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Als Bundespräsident hat er Gesetze, bei denen Zweifel bestehen, dem Bundesverfassungsgericht zur unabhängigen Prüfung vorzulegen – und sich dann an das Urteil des Verfassungsgerichts zu halten. Auf gar keinen Fall steht es dem Bundespräsidenten an, die Entscheidung des Verfassungsgerichts in einer so eminent wichtigen Frage vorwegzunehmen oder es zu beeinflussen.“
3. Das Gauck-Zitat unter 2. impliziert natürlich direkt und analog: „Ich sehe nicht, dass unsere Bereitschaft, Rettungsschirme aufzuspannen, durch Uns mich, den Bundespräsidenten, konterkariert wird.“
=> Was erkennt der fassungslose Beobachter hier? Sogar Mainstream-Kommentatoren wie H. Prantl von der SZ sehen hier eine in unglaublicher Weise verfassungswidrige Vorfestlegung! Ein Bundespräsident auf dem Boden des Grundgesetzes hat im Gegensatz zu zB Hindenburg 1930/33 keinerlei verfassungsrechtliches Mandat für eine öffentlich und aggressiv vorgetragene präjudizierende Meinung zu einem kontroversen politischen Thema bzw. Ermächtigungsgesetz.